Unfall mit drei Toten auf B463: Bewährungsstrafe – „Er ist kein notorischer Raser“

Der Ford Mustang und der Ford Mini-Van (im Hintergrund) Eine fatale Begegnung, die am Ende drei Menschen das Leben kostete.
Thomas Kost (Archiv)- Urteil am Amtsgericht Balingen: zwei Jahre Haft auf Bewährung für den 33-Jährigen.
- Unfall auf der B463 zwischen Stunzachbrücke und Abbiegespur nach Gruol forderte drei Tote.
- Mustang scherte beim Überholen aus, geriet außer Kontrolle und prallte in einen Mini-Van.
- Daten zeigen fast fünf Sekunden Vollgas, Tempo wohl bis etwa 153 km/h vor der Kollision.
- Richterin: keine Hinweise auf einen notorischen Raser, Angeklagter zeigte späte Emotionen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
So lautete das Urteil von Richterin Birgit Goßger am Balinger Amtsgericht nach einem langen Verhandlungstag mit vielen Zeugen, die mehr oder weniger direkt in das tragische Unfallgeschehen involviert waren, das sich vor etwas mehr als einem Jahr auf dem dreispurigen Abschnitt der Bundesstraße zwischen der Abfahrt nach Haigerloch bei der Stunzachbrücke und der Abbiegespur nach Gruol abgespielt und drei Menschen das Leben gekostet hatte. Auch der Unfallsachbearbeiter der Polizei sowie zwei Sachverständige wurden vom Gericht gehört.
Was war passiert? Etwa gegen 9.30 Uhr fuhr an jenem Tag ein Kolonne auf der B463 in Richtung Empfingen. Vorneweg ein VW Crafter, dahinter ein Ford Mustang und dann der Mercedes eines 60-Jährigen aus dem Raum Oberndorf. Dort, wo die B463 bergauf zweispurig wird, nahm das Unheil seinen Lauf. Der Mercedes-Fahrer war bereits auf die Überholspur gewechselt, als der Sportwagen relativ knapp vor ihm ausscherte, um den Lieferwagen zu überholen.
„Wie eine Kanonenkugel“
Beim Wiedereinscheren auf die rechte Spur geriet das Fahrzeug außer Kontrolle. Der 33-Jährige versuchte mit Gegenlenkmanövern und Gasstößen seinen Mustang zwar wieder unter Kontrolle zu bringen, doch das gelang im nicht. „Wie eine Kanonenkugel“, so wiederum der 60-jährige Mercedesfahrer, sei der schlingernde Mustang schließlich quer über die Fahrbahn geschossen und dort mit dem aus Richtung Empfingen kommenden Mini-Van (Ford Tourneo Kurier) kollidiert.
Von den fünf Männern in diesem Fahrzeug starben der Fahrer und zwei Mitfahrer auf der Rückbank. Zwei auf der Stelle, einer im Krankenhaus. Die beiden anderen Insassen - der Beifahrer und der Mann auf der Rücksitzmitte - wurden schwer verletzt. Auch der Ford-Mustang-Fahrer kam gerade noch so mit dem Leben davon, seine 36-jährige Freundin trug ebenfalls schwere Verletzungen von sich.
Fünf Sekunden Vollgas
Wie brachial der Horror-Unfall gewesen sein muss, wurde vor allem anhand nüchterner Zahlen deutlich. Nach der Auswertung des Steuergerätes, es misst vor allem die Raddrehzahl und gibt dadurch Aufschluss über gefahrene Geschwindigkeiten, hat der Mustang-Fahrer beim Überholvorgang fast fünf Sekunden Vollgas gegeben, was ihn auf etwa 153 Stundenkilometer beschleunigt haben dürfte. Dies berichtete ein Sachverständiger vom Landeskriminalamt, der die Daten ausgewertet hat.
Selbst als der Mustang auf den ihm mit etwa 90 Kilometern Geschwindigkeit entgegenkommenden Ford-Minivan knallte, dürfte er noch 140 Kilometer schnell gewesen sein, so der Sachverständige des Stuttgarter Ingenieurbüros für Kraftfahrzeugwesen Pauly & Partner. Nur bei einer Geschwindigkeitsdifferenz von 50 Kilometern sei es möglich, dass der Sportwagen beim Aufprall genug Energie hatte, um den Mini-Van wieder 13 Meter zurück und bergauf zu schieben. Auch der Mustang bewegte sich nach der Kollision nochmal fünf Meter nach vorne.
Bis zum Unfall unauffällig
Richterin Goßger blieb bei ihrem Urteil unter den Forderungen der Staatsanwältin (zwei Jahre ohne Bewährung) und der beiden Anwälte der Opferfamilien. Beide hatten die Richterin zu einem Urteil aufgefordert, das den „oberen Rahmen“ des ihr zustehenden Strafrahmens ausschöpft - das wären maximal vier Jahre Haft gewesen. Die Verteidigerin forderte gar einen Freispruch für ihren Mandanten.
Dieser war lange relativ stoisch auf der Anklagebank gesessen, hatte wenig emotionale Regungen gezeigt und stattdessen versucht, eine rationale Erklärung für den Unfall zu finden. Erst am Schluss brach es aus ihm heraus. „Keiner kann in mich hineinsehen, keiner weiß wie sehr mich die Sache belastet“, sagte er unter Tränen. Das nahm ihm die Richterin ab. Er habe keine dreisten Lügen aufgetischt und sei bis zum Unfall unauffällig gewesen, so Goßger. „Es gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass er ein notorischer Raser ist“, begründete sie ihren Urteilsspruch.
