Kritik aus Bisingen: Eigentümer warnen vor Grundsteuer C

Eigentümer aus Bisingen wenden sich gegen die Einführung einer Grundsteuer C.
Patrick Pleul/dpa (Symbolfoto)- Eigentümer in Bisingen warnen vor Einführung der Grundsteuer C und laden zum Austausch ein.
- Veranstaltung am Dienstag, 7. April, ab 19 Uhr im Schützenhaus Bisingen.
- Sorge der Initiatoren: höhere Hebesätze könnten Verkauf unbebauter, erschlossener Flächen erzwingen.
- Gemeinderat brachte Grundsteuer C ins Gespräch, entschieden ist nichts – Verwaltung rät zum Abwarten.
- Begründungen der Eigentümer reichen von Erbengemeinschaften bis zur Absicherung der eigenen Pflege.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Der Landtag hat die Grundsteuer zum Reizthema gemacht. Zu den Resultaten der Reform gehören starke Schwankungen im Hinblick auf die steuerliche Belastung. So kann es sein, dass manch ein Eigentümer nach der Änderung deutlich mehr bezahlt als zuvor.
Ein Argument, das durch die neue Grundsteuer regelmäßig aufflackert, ist die stärkere Besteuerung von erschlossenen und unbebauten Grundstücken mit einem speziellen Hebesatz (Grundsteuer C) – diese gibt es in Bisingen bisher nicht.
Das Thema Grundsteuer treibt die Eigentümer gleichwohl um. Im Amtsblatt vergangener Woche laden zwei Bürger aus Bisingen betroffene Grundstückseigentümer ein „zu Gedankenaustausch und Diskussion“ (siehe Info).
„Wir müssen handeln“
Sie betiteln die Einladung zur Veranstaltung so: „Schleichende Enteignung in Bisingen?“. „Streitpunkt sind 300 voll erschlossene, baureife Grundstücke in Privatbesitz“, heißt es darin. Neben der teils gestiegenen Grundsteuer B droht nun mit der Grundsteuer C „eine weitere Erhöhung des Hebesatzes“, so die Befürchtung der Veranstalter – der Gemeinderat hatte während der Februar-Sitzung eine Grundsteuer C von sich aus ins Gespräch gebracht.
Die Veranstalter schreiben in der Einladung in diesem Zusammenhang von einem „Verkaufszwang“: „Naheliegend ist, dass der Gemeinderat die Bürger durch derart hohe Hebesätze ‚zwingen‘ will, ihre Grundstücke zu veräußern!“.
Die Befürchtung der Veranstalter könnte man so zusammenfassen: Wird die Steuer auf die unbebauten und erschlossenen Grundstücke zu hoch, könnten sich Eigentümer aus finanziellen Gründen gezwungen sehen, diese Flächen zu verkaufen – obwohl sie das nicht wollen. Weiter heißt es in der Einladung zur Veranstaltung: „Als Grundstückseigentümer, die diese Vorgehensweise nicht hinnehmen wollen, müssen wir handeln! Nur in einer Gemeinschaft können wir etwas erreichen.“
Bisher keine Entscheidung
Zudem steht in dem Aufruf: „Die Hintergründe, weshalb Familien ihre Grundstücke liegen lassen, sind vielschichtig. Erbengemeinschaften, mittelfristige Nutzung durch nachfolgende Generationen, ruhendes Kapital zur Absicherung der eigenen Pflege und vieles mehr.“
Ob eine Grundsteuer C in Bisingen eingeführt wird, entscheidet der Gemeinderat, der das Thema zwar ins Gespräch gebracht, aber nicht beraten hat. Die Verwaltung empfiehlt derweil, bei der Grundsteuer C abzuwarten. Eingeführt wurde die neue Steuer bislang in einer Handvoll Kommunen im Südwesten, darunter Tübingen.
Deshalb fehlen zum einen die Erfahrungswerte, zum anderen gibt es noch keine Grundsatzurteile über diese Grundsteuer C. Deshalb rät die Verwaltung, zunächst die gerichtlichen Entscheidungen abzuwarten und sich erst danach mit dem Thema zu befassen.
Die Eigentümer wollen gleichwohl schon jetzt gegen das Thema mobil machen, bevor es zu spät ist.
Der Termin
Zum Gedankenaustausch über die Grundsteuer, speziell die Grundsteuer C, laden die Veranstalter am Dienstag, 7. April, von 19 Uhr an ins Schützenhaus Bisingen ein. Signiert wird der Aufruf von zwei Eigentümern aus Bisingen, die dabei ihren Namen und ihre Adresse nannten.