
Hechinger Gericht bestätigt BGH-Beschluss: Keine Sicherungsverwahrung für Sexualstraftäter
Weil es rechtlich die einzig vertretbare Entscheidung ist, wie der Vorsitzende der 2. Großen Jugendkammer des Hechinger Landgerichts feststellte, hob das Gericht die gegen einen Sexualstraftäter verhängte Sicherungsverwahrung auf.

Weil es rechtlich die einzig vertretbare Entscheidung ist, wie der Vorsitzende der 2. Großen Jugendkammer des Hechinger Landgerichts feststellte, hob das Gericht die gegen einen 41-jährigen verurteilten Sexualstraftäter verhängte Sicherungsverwahrung am Montag in der Revisionsverhandlung auf.
Rosalinde Conzelmann