
Gefälschter Impfpass? Freispruch!: 52-Jähriger aus Rottweil profitiert von Strafbarkeitslücke
Freispruch für einen 52-jährigen Angeklagten mit gefälschtem Impfausweis. Und warum? Grund ist eine Strafbarkeitslücke, die abschließend der Bundesgerichtshof klären muss.

Gegen den Freispruch des 52-Jährigen hat die Staatsanwaltschaft Hechingen Revision eingelegt. Jetzt ist der Bundesgerichtshof am Zug.
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