Coronavirus in Hechingen
: Taufe mit der Kanne statt mit der Hand – vorläufig wohl letzter evangelischer Gottesdienst

In Hechingen hat an diesem Sonntag noch ein evangelischer Gottesdienst stattgefunden - vermutlich der vorläufig letzte, denn die Landeskirche rät dringend zum Absagen.
Von
Hardy Kromer
Hechingen
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Evangelischer Gottesdienst im Zeichen von Corona in Hechingen in der Johanneskirche

Hardy Kromer

Obwohl die evangelische Landeskirche in einer Mitteilung vom Samstag ihren Gemeindeverantwortlichen dringend rät, Gottesdienst wegen der Corona-Ansteckungsgefahr abzusagen, wurde am Sonntagmorgen in der Hechinger Johanneskirche noch gefeiert.

Drei Taufen – deshalb keine kurzfristige Absage

„Wir haben heute drei Taufen“, erklärte Pfarrer Herbert Würth gegenüber der HZ. „Da konnte ich jetzt nicht mehr kurzfristig absagen.“ Er „befürchte“ jedoch, dass es vorläufig der letzte evangelische Gottesdienst in Hechingen war. Schließlich lässt die Empfehlung der Landeskirche an Deutlichkeit kaum zu wünschen übrig. „Letztlich“, so Würth, „ist es aber die Entscheidung des Kirchengemeinderates“.

Kein Händeschütteln, Abstand zum Banknachbarn

Besondere Bedingungen galten aber schon bei diesem Gottesdienst: kein Händeschütteln zur Begrüßung, der Rat, Abstand zum Banknachbarn zu halten, und die Bitte, sich das Gebetbuch am Eingang selbst zu nehmen – diese „Spielregeln“ wurden schon im Eingangsbereich plakativ verkündet.

Pfarrer Herbert Würth, der den Gottesdienst leitete, betonte: „Wir schauen, dass wir die Hygienevorschriften strikt einhalten“ – damit die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich ist. Auch für ihn selbst gab es einiges zu beachten. So ging er bei der Taufe der Kinder nicht wie üblich mit der Hand durch das Taufwasser, sondern benutzte ein Kännchen zum Schöpfen.

Die Teilnehmerzahl war im Übrigen überschaubar. Die ersten drei Bankreihen waren gut besetzt, der Rest leer.

Die Pressemitteilung der Evangelischen Landeskirche im Wortlaut:

14. März: „Angesichts der dynamischen Entwicklungen und zunehmenden Veranstaltungsverboten in Kommunen und Landkreisen ändert die Landeskirche ihre gestern ausgegebene Empfehlung, Gottesdienste wo möglich stattfinden zu lassen.

Dringende Empfehlung zur Absage von Gottesdiensten

In der aktuellen Ausnahmesituation empfiehlt die Landeskirche nunmehr dringend, ab sofort und bis auf Weiteres auf Gottesdienste zu verzichten. Eine landeskirchenweite Anordnung ist aus rechtlichen Gründen momentan noch nicht möglich.

Sollten einzelne Gemeinden dennoch die Feier von Gottesdiensten nach den Gegebenheiten vor Ort für verantwortbar halten, so kann dies am Sonntag Okuli (15. März) nur mit den nachfolgenden Einschränkungen geschehen. Für die Woche darauf gilt die Empfehlung aber uneingeschränkt, insbesondere auch für Konfirmationsgottesdienste und Jubiläumskonfirmationen.

Verantwortbar erscheint ein Gottesdienst in der gegebenen Situation höchstens wenn:

Glocken sollten trotzdem läuten

Die Glocken sollen auch bei Absage des Gottesdienstes läuten. Wenn möglich, sollten hauptamtliche Seelsorgerinnen und Seelsorger zur Zeit des Gottesdienstbeginns vor Ort und ansprechbar sein. Aktuelle Predigten sollen zur Verfügung gestellt werden.

Auf Radio- und Fernsehgottesdienste weisen wir ausdrücklich hin. Darüber hinaus gibt es digitale Angebote, auf die über diese Seite verlinkt wird.

Treffen von Gruppen, Kreisen und ähnlichem sollten ebenfalls bis auf Weiteres abgesagt werden, um so die Zahl der persönlichen Kontakte zu verringern und die Ausbreitung des Virus' zu verlangsamen. Das gilt auch für den Konfirmandenunterricht.

Wir bitten Sie, vor Ort telefonische oder digitale Kommunikationsketten aufzubauen, damit Menschen, die zu Hause bleiben wollen oder müssen, nicht von allen sozialen Kontakten abgeschnitten sind. Denken Sie dabei besonders an ältere Menschen und Menschen mit besonderen gesundheitlichen Risiken.

Bitte informieren Sie die Menschen in Ihren Gemeinden, wie sie seelsorgerliche Begleitung erhalten, zum Beispiel auch telefonisch oder per Mail.

Auch Kasualgottesdienste betroffen

Zu den abzusagenden Gottesdiensten gehören auch alle Kasualgottesdienste mit Ausnahme der Bestattungen, die dann aber möglichst unter freiem Himmel stattfinden sollten. Trauergespräche sollten insbesondere bei der Bestattung an Covid-19 verstorbener Gemeindeglieder telefonisch geführt werden.“

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