
Amtsgericht Hechingen: Das macht dann 1250 Euro: AfD-Stadtrat verurteilt wegen Beleidigung
Ob er auch dieses Mal nicht akzeptieren will? Vor zwei Jahren hat Johannes Simon einen Strafbefehl gegen ihn nicht angenommen, und jetzt erst ist darüber verhandelt worden. Eindeutig zu seinem Nachteil. Eine Woche lang hat er Zeit, Berufung einzulegen.

Ist jetzt verurteilt wegen Beleidigung, aber noch nicht rechtskräftig: der Hechinger AfD-Stadtrat Johannes Simon. Er kann Berufung gegen den Spruch des Amtsgerichts Hechingen einlegen.
SWP