Waldbrandgefahr Zollernalbkreis: Bisingen sperrt alle öffentlichen Grillplätze

Vor einem Hechingen, hinter einem die Burg: Der Grillplatz auf der großen Halde gehört zu Zimmern. Gegrillt werden darf hier ab sofort nicht mehr.
ArchivAufgrund der extremen Trockenheit und der anhaltenden Hitze warnt das Forstamt Zollernalbkreis vor einer steigenden Waldbrandgefahr. Nach den Wettervorhersagen ist keine Entspannung in Sicht. Für das kommende Wochenende werden Temperaturen über 30 Grad Celsius vorausgesagt. Die Gemeinde Bisingen reagiert: Aufgrund der aktuell hohen Waldbrandgefahr ist das Grillen auf öffentlichen Grillstellen der Gemeinde Bisingen bis auf Weiteres untersagt, wie am Freitag, 16. Juni, bekannt gegeben wurde.
Der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes weist derzeit für die Messstation „Hechingen“ die Stufe 4 (hohe Waldbrandgefahr) und für die Station „Balingen–Bronnhaupten“ die Stufe 3 (mittlere Waldbrandgefahr) aus. Aus diesem Grund hat das Forstamt des Zollernalbkreises schon am Donnerstag, 15. Juni, den Städten und Gemeinden im Zollernalbkreis die Empfehlung ausgesprochen, öffentliche und fest eingerichtete Feuer– und Grillstellen im Wald oder in Waldnähe ab sofort zu sperren, bis sich die Wetterlage entspannt.
Wer trotzdem grillt, haftet!
Besonders das Entfachen von Feuer in der Grillstelle ist auch wegen des Funkenflugs verboten. Wichtig zu wissen: Sollte trotz der ausgegebenen Warnung gegrillt werden, „befindet sich die Person im Haftungsbereich, durch deren Handeln ein Waldbrand entsteht“. Im Klartext: Für entstehende Schäden aus unbefugter Benutzung haftet der/die Verursacher/in.
Was tun, wenn‘s brennt?
Was tun, wenn ein Brand ausgebrochen ist? Wichtig ist es stets, Ruhe zu bewahren und sich und andere Personen und Haustiere nicht in Gefahr zu bringen. Wählen Sie die 112 und informieren Sie die Leitstelle über folgende Punkte.
Der aktuelle Waldbrandgefahrenindex kann unter https://www.dwd.de/DE/leistungen/waldbrandgef/waldbrandgef.html abgerufen werden.

