AfD-Landesparteitag: „Wir sind dafür verantwortlich, dass es nicht wieder passiert“

Ein Stoppschild aus Hohenzollern: Filmregisseur Hannes Stöhr ist überzeugt davon, dass man die AfD noch aus der Hechinger Stadthalle fernhalten kann - wenn die Stadt vor den Verwaltungsgerichtshof nach Mannheim zieht.
Wolfgang Schmidt/Stoehrfilm- Stadt Hechingen will AfD-Landesparteitag 2025 in Stadthalle verhindern – Rechtsstreit läuft.
- Verwaltungsgericht Sigmaringen erlaubt vorerst Nutzung trotz umstrittener Rücktrittsklausel im Vertrag.
- Zu beachten ist: Verfassungsschutz stuft AfD als rechtsextrem ein – mögliche Gefahr für öffentliche Sicherheit.
- Polizeipräsidium erwartet bis zu 2000 Gegendemonstranten, teure Einsätze befürchtet.
- Empfehlung: Stadt sollte Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim einlegen
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Hechingen ist meine Heimatstadt, und ich verfolge mit großem Interesse, aber auch Unbehagen den Streit zwischen der AfD (Landesverband) und der Stadt Hechingen. Die AfD möchte am 8./9. November 2025 in der Stadthalle Hechingen den Landtagswahlkampf Baden-Württemberg starten. Die Stadt Hechingen ist mittlerweile vom Vertrag zurückgetreten. Die AfD hat dies nicht akzeptiert. Nach einem Eilverfahren des Verwaltungsgerichts Sigmaringen muss die Stadt Hechingen der AfD die Stadthalle, Stand heute, zur Verfügung stellen (Beschluss vom 2. Oktober 2025).
Die Rücktrittsklausel im Vertrag
Im Mietvertrag zwischen der Stadt Hechingen und dem AfD- Ortsverein Hechingen (der Vertrag vom 20. August 2025 liegt mir vor) steht unter § 10.3.a (Rücktritt vom Vertrag): „Die Stadt ist dazu berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn durch die beabsichtigte Veranstaltung oder die ihr dienenden Vorbereitungsmaßnahmen eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens der Stadthalle Museum zu befürchten sind.“
Die Stadt Hechingen hatte dem Verwaltungsgericht in Sigmaringen (1. Oktober 2025. Schreiben Seite 7 ff.) mitgeteilt, dass sie auch aus obigen Gründen vom Vertrag zurücktreten möchte. Dieser Punkt ging in der medialen Diskussion etwas unter, da auch weitere Rücktrittsgründe angegeben und diskutiert wurden. Ich möchte mich hier auch aus Platzgründen auf die Auslegung von §10.3a des Mietvertrags beschränken.
Sigmaringer Verwaltungsgericht sieht Problematik
Das Sigmaringer Verwaltungsgericht ringt mit sich (z. B. auf Seite 16 ff. seines Beschlusses vom 2 Oktober 2025): „…dass die Durchführung eines Landesparteitags der AfD am 09.11. aufgrund der besonderen Bedeutung dieses Datums in der deutschen Geschichte, namentlich der Zerstörung der in fußläufiger Erreichbarkeit gelegenen Hechinger Synagoge durch SA-Angehörige für die (nicht nur ortsansässige) Bevölkerung eine schwerlich auszuhaltende Provokation darstellt.“ Sigmaringen erkennt die Gefahr wohl und benennt sie als „schwerlich auszuhaltende Provokation“.
Bewertungen der Verfassungsschützer nicht ausreichend berücksichtigt
So wie ich es sehe, haben die Sigmaringer bei der Beurteilung, ob durch die Veranstaltung die öffentliche Sicherheit bedroht wird, aber nicht ausreichend berücksichtigt, dass die AfD inzwischen vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde. Diese Einstufung ist inzwischen auch rechtskräftig. Das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg stuft die AfD Baden-Württemberg als Verdachtsfall ein und hat erlaubt, die Partei zu beobachten.
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen weist zu Recht darauf hin, dass die AfD nicht verboten ist. Aber warum werden die Einschätzungen der Verfassungsschützer völlig außen vorgelassen? Nach meinem Dafürhalten muss es einen Unterschied machen, ob die Verfassungsschützer eine Partei als gesichert rechtsextrem einstufen oder nicht.
Bewusste Störung der öffentlichen Ordnung
Es wird auch nicht klar, warum die AfD ausgerechnet zu diesem historischen Datum diese Veranstaltung in Hechingen abhalten muss. Die Veranstaltung der AfD an diesem Datum muss als „bewusste Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ angesehen werden und führt zwangsläufig auch zur „Schädigung des Ansehens der Stadthalle Museum“.
Polizei rechnet mit bis zu 2000 Gegendemonstranten
Die AfD sagt, der Termin sei Zufall. „Der Führungsstab und Einsatzstab des Polizeipräsidiums Reutlingen geht auf Nachfrage von mindestens 1000-2000 Gegendemonstranten aus. Unter den Demoteilnehmern wird mit 120-150 gewaltbereiten Personen gerechnet“. So steht es im Schreiben der Stadt Hechingen vom 1. Oktober 2025. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat diese Zahlen nicht in Frage gestellt. Es gibt sogar durchaus Stimmen, die davon ausgehen, dass es am Obertorplatz zu bürgerkriegsartigen Szenen kommen wird und obige Zahlen nicht den „Worst Case“ beschreiben.
In jedem Fall kann man die Inszenierung leicht durchschauen. Die AfD wünscht sich doch nur, dass möglichst viele der üblichen Krawallmacher anreisen, damit es starke Bilder für ihren Wahlkampfstart gibt. Die friedlichen Gegendemonstranten werden es in jedem Fall schwer haben, in die Nachrichten zu kommen. Wir kennen das Lied.
Der Steuerzahler bezahlt die gespenstische Inszenierung
Und wer bezahlt die teuren Polizeieinsätze dieser gespenstischen Inszenierung der als gesichert rechtsexttrem eingestuften AfD am 8./9. November 2025? Der Steuerzahler.
Die Informationen des Verfassungsschutzes über die AfD ernst nehmen: Wer im Internet tiefer gräbt, kann in den einschlägigen Kommentarspalten und Foren lesen, wie die AfD den Sturm auf Hechingen jetzt schon vorbereitet, orchestriert und inszeniert. Wenn es stimmen sollte, dass rechte Schläger aus ganz Deutschland sich vorbereiten, nach Hechingen zu reisen, muss sofort gehandelt werden. Der Verfassungsschutz hat Zugang zu diesen Informationen.
Ich wiederhole: Das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg stuft die AfD Baden-Württemberg als Verdachtsfall ein und hat erlaubt, die Partei zu beobachten.
„Die AfD will die Axt ans Grundgesetz legen“
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat dem Verfassungsschutz den Rücken gestärkt. Die Stuttgarter haben festgestellt, dass bei der AfD im Land tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Verhaltensweisen der Partei darauf gerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung hinsichtlich der Ausprägung der Menschenwürde im Sinne des Art. 1 Grundgesetz außer Geltung zu setzen. Im Klartext bedeutet das: „Die AfD will die Axt an unser Grundgesetz legen und darf deshalb völlig zu Recht vom Verfassungsschutz beobachtet werden“, sagte der stellvertrtende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl mit Blick auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 7. November 2023.
Stadt kann Beschwerde einlegen
Was nun? Natürlich war es ein Fehler der Stadt Hechingen, diesen Vertrag überhaupt zu unterschreiben. Möglicherweise war den handelnden Personen zum Zeitpunkt der Unterschrift nicht genau klar, was sie da unterschreiben. Die Stadt Hechingen war aber klug genug, im Mietvertrag oben erwähnte Rücktrittsklausel zu verankern. Bürgermeister Hahn und der demokratisch gewählte Gemeinderat haben zum Wohle der Bürger Hechingens rechtzeitig Handlungsbedarf zum Schutz der Stadt Hechingen erkannt und demokratisch gehandelt.
„Bitte bleibt standhaft! Es ist noch nicht zu Ende“
Ich möchte der Stadt Hechingen, Bürgermeister Hahn und den Parteien des Gemeinderats, die versuchen, den Mietvertrag mit der AfD zu kündigen, zurufen: Bitte bleibt standhaft! Ihr habt die klare demokratische Mehrheit und wollt Schaden von der Stadt abwenden. Historische Entscheidungen sind immer schwierig. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen weist in seinem Beschluss vom 2. Oktober 2025 pflichtgemäß darauf hin, dass Beschwerde eingelegt werden kann beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Bitte tut das! Es ist noch nicht zu Ende.
Die AfD ist keine Partei mehr wie alle anderen
Das Recht auf Gleichbehandlung im politischen Wettbewerb ist ein hohes Gut, wie uns der Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 2. Oktober 2025 bestätigt. Der Schutz des Grundgesetzes ist aber auch ein hohes Gut. Die eindeutigen Einschätzungen und Warnungen der Verfassungsschützer vor der AfD auf Landes- und Bundesebene wiegen schwer und sollten von den Gerichten in Zukunft stärker berücksichtigt werden.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hätte die Gelegenheit, in einer Grundsatzentscheidung klarzustellen, dass die AfD zwar (noch) nicht verboten ist, aber auch keine Partei wie die anderen Parteien mehr ist.
Wehrhafte Demokratie im Grundgesetz verankert
Artikel 21 Absatz 3 GG regelt den Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Finanzierung. Dieser Absatz wurde 2017 eingefügt und soll eine weitere Maßnahme der wehrhaften Demokratie sein, neben dem Parteiverbot nach Absatz 2. Parteien, deren Ziele oder Verhalten darauf abzielen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, werden von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Artikel 21 Absatz 3 GG wird oft als „kleine Schwester“ des Parteiverbots nach Artikel 21 Absatz 2 GG bezeichnet. Dies liegt daran, dass die Hürden für einen Ausschluss von der Finanzierung geringer sind als für ein vollständiges Parteiverbot. Der Ausschluss von staatlichen Mitteln soll die extremistische Partei schwächen und ihre politische Einflussnahme verringern, auch wenn ein vollständiges Verbot nicht möglich ist.
Der Ausschluss berührt das aus dem Demokratieprinzip abgeleitete Recht auf politische Chancengleichheit, was im Rahmen der wehrhaften Demokratie durch den Schutz der freiheitlichen Ordnung gerechtfertigt wird.
Die AfD, eine Partei, die – wie vielfach vom Verfassungsschutz auf Landes und Bundesebene belegt – verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, darf sich den Ort und den Zeitpunkt ihres Landeswahlkampfes in Baden-Württemberg eben nicht mehr frei aussuchen. Dieser Satz wäre dann der entscheidende Unterschied zum Beschluss des Sigmaringer Verwaltungsgerichts.
Die Stadt Hechingen kann daher vom Vertrag zurücktreten
Die AfD darf vielleicht eine Halle außerhalb der Innenstädte (ohne Kindergärten, ohne Schulen, ohne Kinos, ohne Kirchen, ohne Synagogen, ohne Wohnhäuser, ohne Zeitungen, ohne Spielplätze, ohne Altenheime, ohne Flüchtlingsheime in der Nähe usw.) anmieten, an einem Ort, den die Polizei besser und billiger kontrollieren kann. In keinem Fall hat die AfD den Anspruch auf Großveranstaltungen in Stadthallen in Innenstädten, schon gar nicht am 9. November. Ein Ausweichen auf besser kontrollierbare Orte und Termine ist auch zumutbar. In jedem Fall muss man unterbinden, dass unsere Poilzeibeamten und Polizeibeamtinnen den Kopf für diese AfD-Inszenierungen hinhalten müssen und der Steuerzahler dies auch noch bezahlen muss.
Pacta sunt servanda: Das kann auch die Stadt geltend machen
Und im konkreten Fall: Natürlich muss es der Stadt Hechingen möglich sein, nach § 10.3.a (siehe oben) vom Vertrag zurückzutreten. Pacta sunt servanda – Verträge sind zu halten: Das kann auch die Stadt Hechingen für sich in Anspruch nehmen.
Wie viele Warnungen brauchen wir noch?
So. Eigentlich wollte ich jetzt hier aufhören. Wir alle wissen aber, damit ist es nicht getan. Jeder durchschaut das Spiel der AfD, aus der komplexen Weltlage Kapital zu schlagen. Sie verkleiden sich als Demokraten, pochen auf den Rechtstaat, um den Rechtsstaat dann abzuschaffen. Wir kennen das Lied. Wie viele Warnungen brauchen wir noch?
Es wäre so wichtig, dass die AfD in Hechingen doch noch scheitert und sich die Politik in Berlin von den Ereignissen „in den hohenzollerischen Landen“ vielleicht sogar inspirieren lassen kann. Berlin könnte über Artikel 21 Absatz 3 GG (siehe oben) die AfD von der staatlichen Finanzierung ausschließen. Das wäre ein wichtiger nächster Schritt. Auch ein Parteiverbot der AfD muss weiter geprüft und in Erwägung gezogen werden. Unsere wehrhafte Demokratie muss aus den Ereignissen der Weimarer Republik lernen.
Auch die NSDAP hatte sich den „Mantel der Gesetzlichkeit“ wie Robert Kempner 1930 formulierte, umgehangen, um danach die Weimarer Republik zu zerstören. Der preußische Jurist Robert Kempner (1899–1993) warnte eindringlich vor den Nationalsozialisten und sammelte Mitstreiter, um ein Verbotsverfahren gegen die NSDAP einzuleiten. Reichskanzler Brüning (Zentrumspartei) stellte sich 1932 explizit gegen Adolf Hitler und seine Politik außerhalb des Parlaments, ging jedoch nicht so weit, ein Verbot der Partei zu fordern.
Gedenken an Eugen Bolz
Das Theaterstück „Die ganze Hand“ vom Melchinger Theater Lindenhof (Autor: Jeremias Heppeler) dramatisiert das Leben von Eugen Bolz, katholischer Politiker der Zentrumspartei aus Rottenburg am Neckar, dem letzten demokratisch gewählten Staatspräsidenten Württembergs (1928-1933). Bolz unterstützte die Politik des Reichskanzlers Heinrich Brüning, unterschätzte Ende 1932 die politischen Ziele der NSDAP und bezog erst Anfang 1933 deutlich Stellung gegen Hitler. Am 11. März 1933 wurde seine Regierung von den Nationalsozialisten abgesetzt, Bolz selbst im Juni 1933 für mehrere Wochen in „Schutzhaft“ genommen. 1934 zog sich Eugen Bolz nach Beuron zurück und hielt weiterhin Verbindung zu seinen politischen Freunden aus der aufgelösten Zentrumspartei, der verbotenen SPD und der früheren liberalen Deutschen Staatspartei. 1941 nahm Carl Goerdeler Kontakt mit Eugen Bolz auf und weihte ihn in die Pläne des Widerstands ein. Bolz willigte ein, nach der geplanten Entmachtung Hitlers im Kabinett Kultusminister zu werden.
Das Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944 scheiterte, und darauf erfolgte Bolz’ neuerliche Verhaftung. Eugen Bolz kam zunächst ins Amtsgerichtsgefängnis Stuttgart, dann ins KZ Ravensbrück und ab dem 2. November ins Untersuchungsgefängnis Berlin-Moabit. Eugen Bolz wurde am 21. Dezember 1944 vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt und am 23. Januar 1945 in Berlin-Plötzensee durch das Fallbeil ermordet.
Geschichte darf sich nicht wiederholen
Bei der Premiere des Theaterstückes „Die ganze Hand“ in Rottenburg am Neckar im November 2022, hatte ich die Gelegenheit, mit dem ehemaligen Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg, Erwin Teufel (CDU), kurz zu sprechen, der das Stück auch gesehen hatte. Auch Erwin Teufel warnte davor, die Rechtsextremen erneut zu unterschätzen.
Mit dem in Hechingen geborenen Stefan Hallmayer, Mitbegründer des Theater Lindenhofs und seit 2011 dort Intendant, habe ich mich oft darüber unterhalten wie man verhindern kann, dass sich die Geschichte wiederholt.
„Heil Hitler für die Profitler, guten Morgen für die Menschen mit Sorgen“, sagt der Lindenhof- Schauspieler Bernhard Hurm in der Rolle des Paul Bogenschütz in meinem Theaterstück „Global Player – Wo mir sind isch vorne“. Der Satz ist von mir recherchiert und wurde damals wohl so gesagt.
Walter Schultheiß hat die Nazis selbst erlebt
In meinem davor entstandenen gleichnamigen Hechingen-Film spielt Walter Schultheiß diesen Paul Bogenschütz. Walter Schultheiß, geboren 1924 in Tübingen heute 101 Jahre alt, hat mir und dem Filmteam in vielen Anekdoten von der Gefährlichkeit der Rechtsextremen berichtet. Schultheiß hat „Die Profitler“ von damals noch selber erlebt. Er kannte die SA-Trupps aus Reutlingen, die am 9. November 1938 die Hechinger Synagoge verwüsteten, aus eigener Anschauung. Viele, die jetzt vielleicht diese Zeilen lesen, kennen diese traurigen Geschichten aus dieser Zeit aus der eigenen Familie.
Spende an Eugen-Bolz-Stiftung
Ich werde jetzt 50 Euro an die Eugen-Bolz-Stiftung in Rottenburg am Neckar spenden. Das Spendenkonto und die ausführliche Geschichte von Eugen Bolz findet man im Internet unter eugen-bolz-stiftung.de.
Im Verwendungszweck der Überweisung werde ich schreiben: „Keine AfD in HCH und anderswo.“ Vielleicht gibt es viele, die spenden, und vielleicht kann man der Stadt Hechingen und anderen Orten helfen, diese Auseinandersetzung mit der AfD auch finanziell durchzustehen.
„Hechingen – Wo mir sind isch vorne“
Ich habe im Mai 1989 am Gymnasium Hechingen mein Abitur absolviert. Mein Geschichtslehrer im Leistungskurs war die SPD-Legende Alf Müller aus Boll. Alf Müller hat uns beigebracht, dass unsere Generation nicht dafür verantwortlich ist, was in den Jahren 1933 bis 1945, passiert ist. Aber wir sind dafür verantwortlich, dass es nicht wieder passiert. Und genau darum geht es jetzt. In diesem Sinne: „Hechingen – Wo mir sind isch vorne.“
Der Autor: Hannes Stöhr
Hannes Stöhr, geboren 1970 in Stuttgart. Abitur 1989 in Hechingen; Studium Drehbuch-Regie an der Berliner Filmhochschule (dffb). 2005-2019 Dozent an der Filmakademie Ludwigsburg und der Filmschule Berlin (dffb). Seit 2019 Professor für Regie, Drehbuch, Medien-Filmgeschichte an der Hochschule der Medien in Stuttgart. Wohnt bei Stuttgart und in Berlin.
Stöhr ist Autor, Regisseur von zahlreichen auch preisgekrönten Kino-,
TV- und Dokumentarfilmen, auch Theaterstücken. Seine Kinofilme „Berlin is in Germany“, „One Day in Europe“, „Berlin calling“ und „Global Player – Wo wir sind isch vorne“ liefen auf wichtigen internationalen Filmfestivals und wurden in über 20 Sprachen übersetzt.
Sein dokumentarisches Stück „Marlene in Hollywood“ wird vom Theater Lindenhof am Freitag, 10. Oktober 2025, um 19.30 Uhr in der Bogenhalle in Mössingen wiederholt. Das Stück beleuchtet das Leben von Marlene Dietrich und lädt ein zu einer Zeitreise durch die Filmwelt der aufgewühlten 30er- und 40er-Jahre.
