Schweinepest im Kreis Göppingen: Nächster Baustein im Kampf gegen gefährliche Tierseuche

Wegen der Schweinepest müssen Jäger bestimmte Dinge beachten, wenn sie WIldschweine schießen.
Friso Gentsch/dpa- Neue Verwahrstelle für Wildschweinkadaver zwischen Gruibingen und Mühlhausen ab 9. März
- Ziel: ASP-Vorbeugung durch fachgerechte Entsorgung von Kadavern und -teilen
- Letzte ASP-Fälle in Baden-Württemberg Anfang Juli 2025 im Rhein-Neckar-Kreis
- Kreis setzt auf 12-Punkte-Katalog, weitere Stellen: Uhingen (2023), Geislingen (2024)
- Jäger begrüßen Angebot; auch Füchse, Waschbären und Schlachtabfälle möglich
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Seit Jahren breitet sich die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Europa aus. Auch im Kreis Göppingen muss jederzeit mit einem Ausbruch gerechnet werden, teilt das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landratsamts Göppingen mit. Eine wichtige Schutzmaßnahme sei die flächendeckende Einrichtung sogenannter Verwahrstellen zur Beseitigung von Wildschweinkadavern und ‑teilen. Das Landratsamt Göppingen eröffnet daher am 9. März eine weitere Verwahrstelle in Mühlhausen im Täle. Die Gemeinde sowie der Nachbarort Gruibingen haben dafür ein Grundstück bei der ehemaligen Kläranlage in Mühlhausen zur Verfügung gestellt.
Virus breitet sich aus
In Baden-Württemberg wurden die letzten ASP-Fälle Anfang Juli 2025 bei Wildschweinen im Rhein-Neckar-Kreis nachgewiesen. Obwohl sich die Erkrankung in der Wildschweinpopulation nur sehr langsam ausbreite, müsse auch im Kreis Göppingen jederzeit mit einem Ausbruch gerechnet werden. Die große Gefahr gehe dabei „primär von menschlichem Fehlverhalten aus“, heißt es in der Mitteilung weiter, „beispielsweise durch achtlos weggeworfene, erregerhaltige Lebensmittel (sogenannte Wurstbrotseuche)“. Dieses Fehlverhalten stelle den Hauptverbreitungsweg des Virus über größere Entfernungen in Europa dar. Ein Eintrag des ASP-Virus in die Wild- oder auch Hausschweinepopulation hätte umfangreiche staatliche Bekämpfungsmaßnahmen zur Folge und würde neben dem damit verbundenen Tierleid auch erhebliche wirtschaftliche Schäden für die landwirtschaftlichen Betriebe mit sich bringen.
Vor diesem Hintergrund steuere der Kreis Göppingen unter anderem im Rahmen eines Zwölf-Punkte-Katalogs des baden-württembergischen Landwirtschaftsministeriums seit Jahren vorbeugend dagegen. Ein zentraler Bestandteil der Vorbeugung sei die sachgerechte Entsorgung von Wildschweinabfällen, da infizierte Kadaver oder Wildschweinteile für Artgenossen hochgradig ansteckend seien.
Landkreis steuert dagegen
Zur Vorbeugung sollen im Kreis Göppingen daher die bereits vorhandenen Entsorgungsmöglichkeiten für Jäger optimiert werden. Dies entspreche auch einer Empfehlung des beim Landratsamt eingerichteten Jagdbeirats. Neben der Tierkörperbeseitigung in Süßen wurde 2023 eine Verwahrstelle in Uhingen eingerichtet. Eine weitere Verwahrstelle folgte 2024 in Geislingen. Diese vom Land Baden-Württemberg und vom Kreis Göppingen finanzierten Einrichtungen werden von der örtlichen Jägerschaft rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche genutzt. In Mühlhausen soll nun die nächste Verwahrstelle entstehen.
Tödliche Viruserkrankung
Die Afrikanische Schweinepest ist eine ausschließlich bei Schweinen vorkommende tödliche Viruserkrankung, die für Menschen ungefährlich ist – auch beim Verzehr von Schweinefleisch. Seit einigen Jahren breitet sich das Virus vor allem von Ost- nach Westeuropa aus.
Auch in Deutschland gab es in den vergangenen Jahren mehrere Ausbrüche, insbesondere an der Grenze zu Polen, etwa in Hessen, Rheinland-Pfalz, im Norden von Baden-Württemberg (Rhein-Neckar-Kreis, Stadt Mannheim) und in Nordrhein-Westfalen.
Das begrüßt der stellvertretende Kreisjägermeister Frieder Heer: „Das ist toll, wir sind gottfroh, dass wir das kriegen, wir fordern das auch.“ Jäger seien gesetzlich verpflichtet, nach dem Aufbrechen von Wildschweinen, die Schlachtabfälle fachgerecht zu entsorgen. Die Verwahrstellen seien darauf ausgelegt. Einmal pro Woche komme dann die Süßener Tierkörperbeseitigung und nehme die Abfälle mit.
Doch die Sammelstellen sind nicht nur für Wildschweinkadaver geeignet: Auch geschossene Waschbären und Füchse sowie Schlachtabfälle könnten dort entsorgt werden, sagt Heer. Das sei jedoch nicht verpflichtend.
