Bluttat in Göppingen: Frau in Obdachlosenunterkunft erstochen - Mordprozess beginnt

In einer Unterkunft für Obdachlose in der Göppinger Metzgerstraße wurde in der Nacht vom 1. auf den 2. September 2023 eine 57-Jährige erstochen. Der Prozess gegen den 24-jährigen Tatverdächtigen beginnt am Dienstag vor dem Ulmer Landgericht.
StaufenpressAm Dienstag, 25. Juni, beginnt vor der Schwurgerichtskammer des Ulmer Landgerichts der Prozess gegen einen 24-jährigen Angeklagten. Dem Mann wirft die Staatsanwaltschaft Ulm vor, Anfang September 2023 in Göppingen eine 57-jährige Frau mit einem Messer getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft wertet das als heimtückischen Mord, schreibt die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung.
Die Tat hatte im Vorjahr für großes Aufsehen gesorgt. Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Ulm hatte sich der junge Mann am späten Abend des 1. Septembers gewaltsam Zutritt zum Zimmer seines späteren Opfers in der Unterkunft verschafft und die Frau überrascht. Dann – so die Anklage – soll er immer wieder auf die arg- und wehrlose Frau eingestochen haben. Die 57-Jährige verblutete noch am Tatort durch zahlreiche Stich- und Schnittverletzungen am gesamten Körper, schreibt die Staatsanwaltschaft. Die Tat sei äußerst brutal verübt worden, hatte ein enger Verwandter bereits kurz nach der Tat berichtet.
Angeklagter schweigt zu den Motiven
Die Polizei hatte den 24-Jährigen, der die marokkanische Staatsbürgerschaft besitzt, am Sonntag nach der Tat in seiner Wohnung in einer Gemeinde im Kreis Göppingen verhaftet. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Bisher hat der Angeklagte gegenüber der Polizei keine Aussage zu seinen möglichen Motiven gemacht. Die Anklagebehörde ließ ihn zur Frage seiner Schuldfähigkeit zur Tatzeit psychiatrisch begutachten. Der Sachverständige konnte nach seiner vorläufigen Einschätzung weder Anhaltspunkte für eine eingeschränkte noch für eine ausgeschlossene Schuldfähigkeit feststellen.
Der Sohn der Getöteten - die Frau hinterlässt drei erwachsene Kinder - hat sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen.
Für den Prozess sind derzeit insgesamt fünf Sitzungstage vorgesehen. Dabei werden 19 Zeugen und ein psychiatrischer Sachverständiger aussagen. Mit einem Urteil wird frühestens Ende Juli gerechnet. Sollte das Gericht der Anklage seitens der Ulmer Staatsanwaltschaft folgen, droht dem Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe.


