Kollision mit Auto: Wildschwein kreuzt die Fahrbahn

Zu einer Kollision mit einem Wildschwein wurde die Polizei am Montagnacht in Uhingen gerufen. (Symbolbild)
Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa- In Uhingen kollidierte ein VW Amarok mit einem Wildschwein – der Fahrer blieb unverletzt.
- Der Unfall geschah am Montag gegen 22 Uhr auf der Kreisstraße 1209 Richtung Lichtenwald.
- Das Tier rannte danach davon, am Auto entstand ein Schaden von etwa 4000 Euro.
- Die Polizei nahm den Unfall auf und verständigte den Jagdpächter.
- Hinweis der Polizei: Bei Wildwechsel abblenden, bremsen, hupen und notfalls anhalten.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Ein 31-Jähriger ist am Montag gegen 22 Uhr auf der Kreisstraße 1209 von Uhingen
in Richtung Lichtenwald gefahren, als dort plötzlich ein Wildschwein die Straße überquerte. Laut Angaben des Polizeipräsidiums Ulm konnte der Fahrer des VW Amarok nicht mehr bremsen und erfasste das Tier. Anschließend rannte das Tier davon. Der Fahrer blieb unverletzt. Am Pkw entstand ein Schaden in Höhe von etwa 4000 Euro. Die Polizei Uhingen hat den Unfall aufgenommen und
verständigte den Jagdpächter.
Langsam fahren
Die Polizei rät, besonders bei Dämmerung und in der Nacht mit Wildwechsel zu
rechnen. Autofahrer sollten gerade auf Straßen, die durch Warnschilder gekennzeichnet sind, langsam fahren, aufmerksam und bremsbereit sein. Außerdem sollten sie den Sicherheitsabstand einhalten, falls der Vorausfahrende plötzlich bremsen muss.
Abblenden, bremsen, hupen
Sind Wildtiere neben oder auf der Straße, gilt laut Polizei für Autofahrer: abblenden, bremsen, hupen und erforderlichenfalls anhalten. Sollte es zum Unfall kommen, gilt: Warnblinklicht einschalten! Verletzte oder verendete Wildtiere dürften auf keinen Fall angefasst oder mitgenommen werden. Die verletzten Tiere könnten in Panik geraten oder mit Krankheiten infiziert sein. Am besten sei es, die
Polizei zu verständigen. Die informiert dann den zuständigen Jagdpächter.
Polizei bescheinigt Wildunfall
Auch eine Wildunfallbescheinigung erhält der Autofahrer bei der Polizei. Damit kann er seinen Schaden am Auto bei der Kaskoversicherung geltend machen.

