Kontroll-Aktion auf der A8: Waffen und zwei Kilo Kokain bei Verkehrskontrollen entdeckt

Rauschgift und Verstöße gegen das Waffengesetz - das ist nur ein Teil der Ergebnisse einer Verkehrskontrolle bei Gruibingen am vergangenen Wochenende (Symbolbild).
Jan Woitas/dpa- Gemeinsame Kontrolle bei Gruibingen: Polizei und Hauptzollamt stoppten 21 Fahrzeuge.
- Zeitraum war Samstagabend bis Sonntagmorgen, der Verkehr wurde von der A8 abgeleitet.
- Zwei Kilo Kokain wurden gefunden – das Hauptzollamt ermittelt nach dem BtMG.
- Vier weitere Verdachtsfälle: Dieseldiebstahl, Geldwäsche, Hehlerei und Waffengesetz.
- Ohne Führerschein angehaltene Person durfte nicht weiterfahren, Ermittlungen laufen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Geradezu ungeheuerliche Funde haben Polizei und Hauptzollamt von Samstag (11. April 2026) auf Sonntag (12. April 2026) bei einer gemeinsamen Kontrollaktion gemacht.
Wie die Polizei am Dienstagmorgen mitteilte, fand die Kontroll-Aktion von 20.30 Uhr bis 1.30 Uhr am Sonntagmorgen statt. Der Verkehr war aufgrund der Tunnelsperrung Richtung Gruibingen von der A8 abgeleitet. Polizistinnen und Polizisten sichteten den Verkehr und leiteten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in die Kontrollstelle. Es wurden insgesamt 21 Fahrzeuge kontrolliert.
Rauschgift, fehlende Führerscheine, Fahndungserfolge
Das Ergebnis der Verkehrskontrolle hat es laut Mitteilung in sich: Gegen vier Personen ermittelt die Polizei nun wegen des Verdachts des Dieseldiebstahls, des Verdachts der Geldwäsche, des Verdachts der Hehlerei sowie wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Bei einer weiteren Person konnten etwa zwei Kilogramm Kokain festgestellt werden. Das Hauptzollamt ermittelt nun wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Das Rauschgift wurde beschlagnahmt.
Eine der angehaltenen Personen konnte während der Kontrolle keinen Führerschein vorweisen. Die Polizei hatte den Verdacht, dass die Person nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, und untersagte dem Verkehrsteilnehmer deswegen die Weiterfahrt. Sie ermittelt nun wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Eine weitere Person war zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Die Polizei erhob ihre Personalien und leitete die Erkenntnisse weiter.
