Heizungstausch im Kreis Göppingen: Neue Regeln für die Förderung

Ein Handwerker arbeitet an Installation der Technik einer Wärmepumpe. Bei der Förderung für den Umstieg auf eine neue Heizung gibt es jetzt Änderungen. (Symbolbild)
Bernd Weißbrod/dpa-mag/dpa- Neue BEG-Regeln für Heizungstausch und Sanierung stehen fest – Details folgen noch.
- Förderportal ist geschlossen und soll am 21. Juli wieder öffnen.
- Bestehende Zusagen bleiben gültig; Anträge mit vorliegender BzA oder TPB weiter möglich.
- Fördersumme pro erster Wohneinheit sinkt auf 28.000 Euro, Boni für geringe Einkommen und Kinder.
- Energieagentur kündigt Einordnung nach Portalöffnung an und bietet am 27. Juli ein Online-Info an.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die Bundesregierung hat Anfang Juli Änderungen an der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen. Während die wichtigsten Neuerungen bereits feststehen, werden derzeit noch weitere Details veröffentlicht. Das Förderportal ist aktuell geschlossen und soll nach bisherigem Stand am 21. Juli wieder öffnen.
Für Antragsteller gibt es zunächst eine wichtige Information: Bereits erteilte Förderzusagen bleiben unverändert bestehen, schreibt die Energieagentur des Landkreises. Liegt bereits eine Bestätigung zum Antrag (BzA) oder eine Technische Projektbeschreibung (TPB) vor, können Förderanträge weiterhin nach den bisherigen Regelungen gestellt werden. Neue BzA oder TPB sollen voraussichtlich ab dem 21. Juli wieder erstellt werden können, und dann den neuen Förderbedingungen unterliegen.
Förderfähige Investitionskosten sinken
Die umfangreichsten Änderungen betreffen die Heizungsförderung. So werden etwa die förderfähigen Investitionskosten für die erste Wohneinheit auf 28.000 Euro abgesenkt, erläutern die Experten der Energieagentur. Haushalte mit geringem Einkommen sollen künftig stärker unterstützt werden – unter anderem durch einen gestaffelten Einkommensbonus und einen zusätzlichen Kinderbonus. Auch Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden weiterhin gefördert, die Zuschüsse fallen jedoch künftig geringer aus.
Da bislang nicht alle Einzelheiten vorliegen, ordnet die Energieagentur Landkreis Göppingen die neuen Förderbedingungen nach Öffnung des Förderportals ausführlich ein. Einen Überblick über alle Änderungen können die NWZ-Leser in der kommenden Woche erfahren.
Online-Veranstaltung der Energieagentur
Die Energieagentur Landkreis Göppingen lädt außerdem am Montag, 27. Juli, um 18.30 Uhr zur kostenfreien Online-Veranstaltung „Heizung und Sanierung: neue Regeln, neue Förderung“ ein. Erläutert werden die neuen Förderbedingungen sowie das Gebäudemodernisierungsgesetz. Anmeldung unter klimaschutz-goeppingen.de oder telefonisch unter (07161) 65165-00.
