
Grundsteuer im Kreis Göppingen: Städte halten die Frist zur Abgabe wohl ein – aber der Landkreis ist im Verzug
Auch Kommunen müssen bis zum 31. Januar ihre Erklärung zur Grundsteuer B abgegeben haben. Der Landkreis hat aber „andere vordringliche Aufgaben“.

Auch für viele städtische Grundstücke muss die Grundsteuer B bezahlt werden. Die Stadt Göppingen geht davon aus, alle etwa 200 Erklärungen fristgerecht abgeben zu können. ⇥
Giacinto Carlucci