Göppinger CDU-Politiker
: Kein Betrug: Klaus Riegert wird freigesprochen

Der frühere CDU-Bundestagsabgeordnete ist nach eigenen Angaben unschuldig, das Landgericht Berlin hat ihn demnach in zweiter Instanz rechtskräftig freigesprochen.
Von
Dirk Hülser
Göppingen
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Klaus Riegert gehörte von 1992 bis 2013 dem Bundestag an.

Klaus Riegert gehörte von 1992 bis 2013 dem Bundestag an.

Staufenpress
  • Ex-Bundestagsabgeordneter Klaus Riegert in Berlin rechtskräftig vom Betrugsvorwurf freigesprochen.
  • Vorwurf: Verschweigen privater Einkünfte und unrechtmäßige Altersentschädigung von 2016–2022.
  • Berufung erfolgreich – Gericht bestätigt Riegerts Rechtsauffassung mit Verweis auf Bundestags-Infos.
  • Riegert: „Mit über 60 Jahren erstmals angeklagt – psychisch belastende Zeit trotz reinem Gewissen.“
  • Langjähriger CDU-Politiker war von 1992 bis 2013 Abgeordneter und sportpolitischer Sprecher.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Der frühere Göppinger CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus Riegert ist vom Landgericht Berlin freigesprochen worden, wie er in einer Pressemitteilung berichtet. Ende 2023 war Riegert vom Amtsgericht Berlin wegen Betrugs verwarnt worden. Er soll demnach absichtlich private Einkünfte verschwiegen haben und dadurch von 2016 bis 2022 ungekürzte Altersentschädigung vom Bundestag bekommen haben. Gegen diese Verurteilung hatte der Politiker Berufung eingelegt und wurde nun nach eigenen Angaben von der 58. Strafkammer des Landgerichts Berlin freigesprochen. Das Urteil sei rechtskräftig.

Riegert war schon früher im Bundestag

Die Regelung zu den Einkünften gilt für diejenigen Abgeordneten, die dem Bundestag ab der 16. Wahlperiode angehörten. Der langjährige sportpolitische Sprecher seiner Fraktion war jedoch schon ab der 12. Wahlperiode Mitglied des Bundestags.

Klaus Riegert ist 1992 für den verstorbenen Lutz Stavenhagen noch in Bonn in das Gremium nachgerückt. Somit war er der Auffassung, von der genannten Regelung nicht erfasst zu sein. Dazu steht nach Riegerts Angaben in der Urteilsbegründung des Landgerichts Berlin: „Es handelt sich bei dieser Auslegung nicht um eine Einzelmeinung des Angeklagten: Diese Auffassung wird – auch noch aktuell – auf der Webseite des Deutschen Bundestages im Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) zugrunde gelegt.“

„Trotz reinem Gewissen eine enorme Belastung“

Riegert schreibt: „Mit über 60 Jahren zum ersten Mal als Angeklagter vor Gericht. Trotz reinem Gewissen eine enorme Belastung. Schlaflose Nächte durch die gedankliche Belastung waren mir in dieser Form neu.“