Gemeinderatswahl Geislingen
: Stühlerücken bei Grünen und AfD: Straile und Schmierer wollen auf Mandat verzichten

Zur ersten Sitzung des neuen Geislinger Gemeinderats in der kommenden Woche könnte es zu Veränderungen kommen. Kandidaten beider Parteien verzichten auf ihr Mandat.
Von
Jens Kirschner
Geislingen
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An den Sitzungen der Geislinger Gemeinderats in der Kapellmühle werden Petra Straile (Grüne) und Kurt Schmierer (AfD) wohl künftig nur als Zuschauer teilnehmen. Beide verzichten auf ihr Mandat (Symbolfoto).

An den Sitzungen der Geislinger Gemeinderats in der Kapellmühle werden Petra Straile (Grüne) und Kurt Schmierer (AfD) wohl künftig nur als Zuschauer teilnehmen. Beide verzichten auf ihr Mandat (Symbolfoto).

Markus Sontheimer

Sowohl bei den Grünen als auch bei der AfD verzichten gewählte Mandatsträger darauf, ihren Sitz im Geislinger Gemeinderat einzunehmen. Wie einer Vorlage für die kommende Sitzung am Mittwoch, 24. Juli, zu entnehmen ist, verzichten die Grüne Petra Straile wie auch der designierte AfD-Stadtrat Kurt Schmierer auf ihr Mandat. Für Straile soll Elke Bühler in den Gemeinderat nachrücken, für Schmierer Stefanie Junker.

Am 3. Juli habe Stadträtin Petra Straile der Stadtverwaltung mitgeteilt, dass sie das Mandat aus wichtigem Grund ablehnen müsse. Sowohl die beruflichen als auch die privaten Herausforderungen hätten in letzter Zeit "sehr intensiv zugenommen". Straile arbeitet im pflegerischen Bereich und unterstützt einen hilfebedürftigen Angehörigen. Der gewählte Stadtrat Kurt Schmierer wiederum habe am 6. Juli habe sein Alter und seine gesundheitliche Verfassung bei der Verwaltung für seinen Mandatsverzicht geltend gemacht, er ist 71 Jahre alt.

Grundsätzlich können gewählte Gemeinderäte nach der Gemeindeordnung nur aus wichtigem Grund auf ihr Mandat verzichten, sonst droht ein Ordnungsgeld. Ob ein solcher vorliegt, entscheidet der Gemeinderat, muss sich dabei aber am Kommunalrecht orientieren.

Wann können Gemeinderäte auf ihr Mandat verzichten?

Einige solcher wichtigen Gründe sind ausdrücklich in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg aufgeführt – darunter Fälle, in denen Bürger ein geistliches Amt bekleiden oder anhaltend krank sind. Ebenso kann ein gewählter Bewerber sein Ausscheiden aus einem Kommunalgremium verlangen, wenn er aus der Partei oder Wählervereinigung ausscheidet, für die er kandidierte.

Darüber hinaus gibt es ebenso Gerichtsentscheidungen, welche einen "wichtigen Grund" näher bestimmt haben. So führt die Stadtverwaltung in ihrer Beschlussvorlage eine Entscheidung des
Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg auf. Demnach könne allgemein ein wichtiger Grund dann angenommen werden, "wenn das öffentliche Interesse der Gemeinde an der Annahme der ehrenamtlichen Tätigkeit hinter das private Interesse des Bürgers zurückzutreten hat, die Tätigkeit nicht anzunehmen".

Dies sei insbesondere der Fall, wenn dem Bürger die Übernahme nicht zugemutet werden könne. "Insofern können unter anderem die beruflichen, gesundheitlichen und familiären Verhältnisse des Bürgers eine Rolle spielen. Maßgeblich ist, ob die (zeitliche) Inanspruchnahme durch die ehrenamtliche Tätigkeit unzumutbar ist", schreibt die Verwaltung und sieht im Ergebnis bei Petra Straile und Kurt Schmierer diese Gründe gegeben.