A8-Albaufstieg bei Mühlhausen/Hohenstadt: Behörde geht davon aus, dass Planfeststellungsbeschluss rechtsgültig ist

Die A8 bei Mühlhausen im Täle.
Markus Sontheimer- Keine Klagen gegen den Ausbau der A8 zwischen Mühlhausen und Hohenstadt.
- Planfeststellungsbeschluss der A8 Albaufstieg hat Bestandskraft erlangt.
- Klagefrist endete am 4. März, Regierungspräsidium Stuttgart bestätigt.
- Albaufstieg verbessert Verkehrsinfrastruktur, weniger Stau und Unfälle.
- Belastete Anliegerkommunen profitieren von weniger Lärm und Abgasen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Wie das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) in einer Pressemitteilung berichtet, sind nach aktuellem Kenntnisstand der Behörde keine Klagen beim Bundesverwaltungsgericht gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Bundesautobahn A8 zwischen Mühlhausen und Hohenstadt eingegangen. Die Klagefrist ist am 4. März dieses Jahres abgelaufen. "Wir gehen daher davon aus, dass unser Planfeststellungsbeschluss Bestandskraft erlangt hat", heißt es weiter.
Das Planfeststellungsverfahren, das das RP als zuständige Planfeststellungsbehörde durchgeführt hat, sei sehr anspruchsvoll und komplex gewesen, was sich in umfangreichen Planunterlagen und zahlreichen Einwendungen und Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten gezeigt habe – "und nicht zuletzt auch im knapp 600 Seiten starken Planfeststellungsbeschluss zum Ausdruck kommt".
Regierungspräsidentin Susanne Bay sagt der Mitteilung zufolge dazu: „Der neue Albaufstieg, der europaweit bedeutsam ist, wird einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Land leisten." Es werde weniger Stau und Unfallgefahren auf diesem wichtigen Abschnitt geben. "Und auch das nachgeordnete Straßennetz sowie Anliegerkommunen, die stark belastet sind durch Stau, Lärm und Abgase, werden davon profitieren. Für die Menschen, die große Geduld haben mussten, sind dies gute Nachrichten.“
