Prozess OB Pelgrim in Schwäbisch Hall: Ende ohne Urteil: Verfahren gegen Pelgrim gegen Geldauflage eingestellt

Der Schwäbisch Haller Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim muss sich vor dem Haller Amtsgericht verantworten. Die Vorwürfe: Untreue und Vorteilsannahme bei einer Reise nach Namibia.
Thumilan SelvakumaranNach einer Reise nach Namibia mit einer Schwäbisch Haller Delegation muss sich Oberbürgermeister Pelgrim vor Gericht verantworten. Die Delegation hatte im ersten Teil der Reise aus dem OB, seiner Lebensgefährtin, ihrem Sohn und dem damaligen Haller Klimaschutzbeauftragten Stefano Rossi bestanden. Der war im zweiten Teil nicht mehr dabei – und um diesen dreht sich der Prozess.
Weder unschuldig noch schuldig: Kein Urteil am Ende des Verhandlungstags
Vor dem Richterspruch einigten sich am Montagnachmittag Staatsanwaltschaft und Verteidiger auf eine Geldauflage und damit die Einstellung des Verfahrens gegen den Haller Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim. Es handelt sich dabei um keinen Freispruch, aber auch nicht um eine Verurteilung. Die Staatsanwältin hatte nach der ganztägigen Verhandlung etwas mit sich gerungen, da sie keinerlei Einsicht beim Haller OB sah, der nach ihrer Meinung nachweislich Wertgrenzen für Zuwendungen überschritten und Geld der Stadt Hall veruntreut hatte.
Prozess gegen Hermann-Josef Pelgrim beginnt am Montagmorgen
Vor dem Gerichtssaal des Amtsgerichts Hall stehen an diesem Morgen mehrere Justizbeamte. Sie kontrollieren die wenigen Zuschauer, die eingelassen werden. Bereits um 8.45 Uhr sind die fünf verfügbaren Besucherplätze und weitere vier für Journalisten belegt.
Auch der Haller Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim muss sich der Kontrolle unterziehen, durch die Sicherheitsschleuse gehen, sich abtasten lassen, bevor er sich zwischen seine beiden Verteidiger setzt.
Anklageschrift der Staatsanwaltschaft: Rechtliche Grenze für Zuwendungen „um ein vielfaches überschritten“
Die Staatsanwaltschaft Heilbronn wirft ihm in ihrer Anklageschrift Untreue und Vorteilsanname vor. Sie hatte hierzu bereits im Vorfeld einen Strafbefehl beantragt, den das Amtsgericht erlassen hat. Pelgrim hatte fristgerecht Widerspruch eingelegt, weswegen es an diesem Montagmorgen in Hall zur Verhandlung kommt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem OB vor, dass er die Unterkunft für seine Partnerin und ihren Sohn bei einer Namibia-Reise 2018 von den Gastgebern bezahlen ließ. Damit sei die rechtliche Wertgrenze für Zuwendungen von 150 Euro „um ein vielfaches überschritten“. Zudem soll er Ende 2018, nachdem der Namibia-Fall öffentlich diskutiert worden war, nachträglich eine Rechnung der Waldorfschule Windhoek beantragt haben.
Diese habe er ohne Hinweis darauf, dass private Teile darin enthalten sind, von der Stadt erstatten lassen.
Pelgrim antwortet auf Anklageschrift – Oberbürgermeister droht Vorbestrafung
Pelgrim weist die Vorwürfe zurück. Sowohl seine Partner als auch deren Sohn seien Teil der offiziellen Delegation gewesen. Es sei in Hall zudem seit Jahrzehnten geübte Praxis, dass der Oberbürgermeister von seiner Partnerin begleitet wird. Die Unterkunft hätten eine Mindestbelegung von zwei Personen. Wenn überhaupt, wären für den Sohn Mehrbelegungskosten angefallen, die in der Summe bei 145 Euro liegen, also unterhalb der Wertgrenze.
Beantragt sind von der Staatsanwaltschaft mehr als 90 Tagessätze, was bei einer Bestätigung des Strafbefehls in dieser Höhe zu einer Vorbestrafung Pelgrim führen würde. Richter Jens Brunkhorst hat sechs Zeugen geladen. Er hält es laut seiner Eröffnungsrede aber auch für möglich, dass Pelgrim wegen schwerer Untreue belangt werden könnte.
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