Prozess gegen OB in Schwäbisch Hall
: Untreue und Vorteilsannahme: Hermann-Josef Pelgrim steht am Montag vor Gericht

Das Amtsgericht entscheidet am Montag über den Einspruch des Oberbürgermeisters gegen den Strafbefehl.
Von
Tobias Würth
Schwäbisch Hall
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Pelgrim in Namibia. Foto: Stadtverwaltung

Stadtverwaltung

Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim hat gegen einen Strafbefehl, der mehr als 90 Tagessätze umfasst, Einspruch eingelegt. Damit kommt es zu einer öffentlichen Verhandlung am Montag, 28. September, 9 Uhr, im Saal 0.03 des Amtsgerichts in der Unterlimpurger Straße, bestätigt Richter Jens Brunkhorst. Wegen der Corona-­Restriktionen sind die Plätze limitiert. Im Flur und im Saal herrscht die ganze Zeit für Zuhörer Maskenpflicht. Im Prozess werden sechs Zeugen am Vor- und am Nachmittag gehört.

Vorwürfe der Vorteilsannahme und der Untreue

Aufgearbeitet wird die Reise einer Delegation – bestehend aus dem damaligen Klimaschutzbeauftragten, OB Pelgrim, seiner Partnerin sowie deren Sohn nach Namibia vom 10. bis 17. Februar 2018. In der Ratsinfo steht dazu: Ein anonymer Hinweis aus dem Gemeinderat an die Revision habe eine Prüfung der Reisekostenabrechnung ausgelöst.

Pelgrim übernahm nach Gesprächen mit dem Regierungspräsidium die Flugkostender Partnerin, die zunächst aus der Stadtkasse gezahlt worden waren. Im Fokus stehen nun die Übernachtungskosten im zweiten Teil der Reise, an dem der Klimaschutzbeauftragte nicht teilnahm. „Der Tatvorwurf der Vorteilsannahme betrifft die Übernahme der Übernachtungskosten für die Lebensgefährtin und deren Sohn durch die Waldorfschule Windhoek„, schreibt die Staatsanwaltschaft Heilbronn. „Zum Tatvorwurf der Untreue: Der Angeklagte soll im Nachhinein von der Waldorfschule für einen Teil der Übernachtungskosten der gesamten Delegation, einschließlich seiner Lebensgefährtin und deren Sohn, eine Rechnung angefordert haben, die er dann der Stadt Schwäbisch Hall mit der Bitte um Erstattung vorgelegt haben soll. Dabei soll er nicht darauf hingewiesen haben, dass diese Rechnung auch einen nicht erstattungsfähigen Betrag für die Übernachtungskosten der Lebensgefährtin und deren Sohn beinhaltet.“ Die Stadt Hall spendet der Waldorfschule Windhoek regelmäßig Geld.

Pelgrim will sich vor dem Prozess nicht äußern. Zuletzt versicherte er: „Ich erhoffe mir von einem unabhängigen, gerichtlichen Verfahren eine vollständige Aufklärung des Sachverhalts.“ Er gehe davon aus, dass „die gegen mich erhobenen Vorwürfe ausgeräumt werden können“.