Aufgrund der anhaltend hohen Waldbrandgefahr hat die untere Forstbehörde des Alb-Donau-Kreises den Umgang mit Feuer im Wald und in einem Abstand von bis zu 100 Metern zum Wald mit sofortiger Wirkung im gesamten Landkreis verboten. Dies gilt ausdrücklich auch für alle Grillplätze und Feuerstellen...