Neues System ab 1. April: Landratsamt gibt erste 46 Bezahlkarten an Geflüchtete im Alb-Donau-Kreis aus

Die Bezahlkarte für Geflüchtete wird mit dem 1. April auch im Alb-Donau-Kreis eingeführt.
Harald Tittel/dpa- Ab 1. April: Landratsamt Alb-Donau-Kreis gibt Bezahlkarten an Geflüchtete aus.
- 46 Karten wurden bereits verteilt, insgesamt sollen es 800 werden.
- Mit der Karte können monatlich bis zu 50 Euro Bargeld abgehoben werden.
- Ziel: Geldzahlungen an Schleuser verhindern, sichere Einkäufe ermöglichen.
- Karten können bei Netto, Aldi, Müller und Rossmann genutzt werden.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Nach dem landesweiten Startschuss im vergangenen Jahr kommt die Bezahlkarte für Geflüchtete mit dem 1. April auch in die Region: Wie das Landratsamt Alb-Donau-Kreis in einer Pressemitteilung verkündet, haben die ersten Geflüchteten ihre Bezahlkarten bekommen und erhalten ihre Leistungen zur Existenzsicherung fortan über dieses neue System. Im ersten Schritt wurden demnach 46 Karten ausgegeben, perspektivisch sollen es kreisweit rund 800 sein.
„Wir dürfen unsere Mitarbeiter nicht überfordern“, erklärt Pressesprecherin Daniela Baumann die kleine Gruppe zum Auftakt. Das Landratsamt rechnet insbesondere in der Anfangsphase mit vielen Rückfragen von Seiten der Nutzer, aber auch aus dem Einzelhandel. Bewähren sich die Karten in puncto Alltagstauglichkeit, sollen in den kommenden Monaten alle Geflüchteten in den kreiseigenen Gemeinschaftsunterkünften sowie in der kommunalen Anschlussunterbringung damit ausgestattet werden.
Bis zu 50 Euro Bargeld pro Person und Monat
Hintergrund der Einführung ist der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 6. November 2023, wonach die Bezahlkarte bundesweit eingeführt wird. Ziel ist es unter anderem, Geldzahlungen an Schleuser oder in die Herkunftsländer zu verhindern.
Bei der Bezahlkarte handelt es sich um eine Visa-Debitkarte. Mit dieser können Einkäufe innerhalb Deutschlands überall dort getätigt werden, wo Kartenzahlung möglich ist. Auch Überweisungen oder Lastschriften sind grundsätzlich möglich. Der Online-Einkauf ist zwar erlaubt, bestimmte Händlerkategorien – beispielsweise Plattformen, die Geldtransfers ins Ausland anbieten – sind jedoch über Negativlisten ausgeschlossen.
Karteninhaber könnten monatlich einen Betrag von bis zu 50 Euro je Person abheben, informiert das Landratsamt – entweder gegen eine Gebühr am Bankautomaten oder kostenlos beim Einkauf in verschiedenen teilnehmenden Geschäften, darunter die Discounter Netto und Aldi und die Drogeriemärkte Müller und Rossmann. In Familien können beide Erziehungsberechtigte jeweils eine Bezahlkarte erhalten und so gemeinsam über das Familienbudget verfügen. Weitere Informationen zur Bezahlkarte gibt es unter www.socialcard.de.

