SWP+SWP+Bundeswahlgesetz 2023
: So kommentieren Abgeordnete aus der Region die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Die Richter in Karlsruhe haben entschieden: Das Bundeswahlgesetz 2023 der Ampel ist „überwiegend verfassungskonform“. So steht es in einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts. Manch ein Abgeordneter interpretiert das Urteil aber anders.
Von
Amrei Oellermann
Region
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Bundesverfassungsgericht urteilt zu Wahlrechtsreform: 30.07.2024, Baden-Württemberg, Karlsruhe: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts,(l-r), Holger Wöckel, Thomas Offenloch, Christine Langenfeld, Astrid Wallrabenstein, Doris König (Vorsitzende), Ulrich Maidowski, Rhona Fetzer und Peter Frank, verkündet das Urteil über die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition. Laut dem Urteil ist das Bundeswahlgesetz 2023 überwiegend verfassungsgemäß – allein die fünf Prozent -Sperrklausel ist derzeit verfassungswidrig, gilt aber mit bestimmten Maßgaben fort. Foto: Uli Deck/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am Dienstag sein Urteil über die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition verkündet.

Uli Deck/dpa