Polizeieinsatz in Dinkelsbühl
: Goldhändler flieht und versteckt sich auf dem Klo

Illegaler Handel: Aufmerksame Polizisten aus Dinkelsbühl entdecken einen unzulässigen Gold- und Antiquitätenankauf in einem Hotel der Stadt und greifen ein.
Von
res
Dinkelsbühl
Jetzt in der App anhören
Goldankauf, Winfried Symanski löst einen Stein aus einem Ring.

Keine Erlaubnis zum Goldankauf: Dinkelsbühler Polizisten unterbinden unzulässigen Handel in einem Hotel.

Katharina Gabel
  • Polizei stoppte in Dinkelsbühl einen mobilen Gold- und Antiquitätenankauf.
  • Hinweis kam durch eine Zeitungsanzeige für Hotel-Lobby im Wohngebiet Gaisfeld.
  • Ein Händler flüchtete bei der Kontrolle, wurde im Café auf der Toilette gefunden.
  • Es lag keine gültige Gewerbeanmeldung vor, Geschäfte waren noch nicht getätigt.
  • Polizei warnt vor kurzfristigen Aufkäufern und rät zu seriösen, geprüften Händlern.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Da hat die Dinkelsbühler Polizei wieder mal schnell und richtig reagiert. Nach einem Hinweis auf ein illegales Reisegewerbe haben die Beamten Montagvormittag (24. August) den Betrieb eines mobilen Gold- und Antiquitätenankaufs gestoppt. Den Beamten war eine Zeitungsanzeige in der Tagespresse aufgefallen, in der ein Ankauf von Schmuck, Gold und Antiquitäten in der Lobby eines Hotels im Wohngebiet Gaisfeld beworben wurde. Dort wollten die Händler bis Freitag ohne Anmeldung Kunden empfangen.

Bei der Kontrolle vor Ort gegen 11.30 Uhr versuchte einer der beiden beteiligten Goldankäufer zunächst, vor der Überprüfung davonzulaufen, berichtet die Polizei. Bei einer sofort eingeleiteten Fahndung spürten die Einsatzkräfte den Mann allerdings wenig später in einem nahegelegenen Café auf, wo er versuchte, sich auf der Toilette zu verstecken.

Keine gültige Gewerbeanmeldung

Die anschließenden Ermittlungen sowie die Rücksprache mit der Stadtverwaltung Dinkelsbühl und dem zuständigen Sachgebiet der Regierung von Mittelfranken ergaben, dass für das Vorhaben keine gültige Gewerbeanmeldung vorlag. Nach bisherigen Erkenntnissen wurden vor Ort noch keine Ankaufgeschäfte getätigt. Da ansonsten gegen die beiden Betreiber der Ankaufsstelle, einen 27-jährigen Deutschen und einen 50‑jährigen Polen, nichts vorlag, wurden beide Männer nach Abschluss der erforderlichen Ermittlungen wieder entlassen.

In diesem Zusammenhang warnt die Polizei vor unseriösen Aufkäufern, die kurzfristig in Hotels, Gaststätten oder vorübergehend gemieteten Räumen Ankäufe von Altgold, Schmuck oder Antiquitäten anbieten.

Verbrechen und Justiz

Sie interessieren sich für Verbrechen und Prozesse in Ihrer Region, für die Arbeit der Ermittler und dafür, was erlaubt und was verboten ist? Dann sind Sie hier richtig! Wir nehmen Sie mit, in die Gerichtssäle und an die Tatorte im Südwesten. Bleiben Sie stets auf dem Laufenden und melden Sie sich für unsere Push-Nachrichten, Newsletter und unseren Podcast an!

Zum Podcast

Händler über alle Berge

Ein ähnlicher Fall Mitte Februar in Ansbach. Auch hier wirbt ein Händler mit einem Flyer für den Ankauf von Gold. Mit einer Sonderaktion für wenige Tage. Auch hier wurden die Geschädigten durch einen Flyer auf den An- und Verkaufsladen für Edelmetalle aufmerksam. Sie suchten das Geschäft auf, um dort Gold, Silber und andere Wertgegenstände zu verkaufen. Vor Ort erhalten mehrere Kunden laut Staatsanwaltschaft dann aber nur eine Anzahlung. Kurz darauf ist der Händler verschwunden. Der Laden in Ansbach hatte nur wenige Tage geöffnet. Dann waren seine Betreiber über alle Berge. Mit ihnen Edelmetalle im sechsstelligen Wert.

Die Polizei richtet sich überdies mit folgenden Hinweisen an die Bevölkerung: Personen, die Gold oder Silber verkaufen wollen, sollen sich an seriöse Händler wenden. Sie sollten bereits im Vorfeld im Internet nach geeigneten Geschäften suchen und sich auf Kunden- sowie Bewertungsportalen über diese informieren.

Zudem rät die Polizei, eine Vertrauensperson zum Verkaufsgespräch hinzuzuziehen. So könne gemeinsam festgestellt werden, ob die Gesamtumstände vertrauenswürdig seien. Zudem solle man sich nicht unter Druck setzen lassen und die Polizei verständigen, wenn der Verdacht bestehe, einem Betrug zum Opfer gefallen zu sein.