Nach Einsprüchen
: Landratsamt entscheidet: Gemeinderatswahl Schrozberg ist gültig

Der Schrozberger Gemeinderat kann sich konstituieren. Das hat das Landratsamt Schwäbisch Hall als Aufsichtsbehörde entschieden. Drei Einsprüche gegen das Wahlergebnis waren eingegangen.
Von
Sebastian Unbehauen
Schrozberg
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Kommunalwahl: ARCHIV - 27.05.2024, Baden-Württemberg, Stuttgart: Stimmzettel für die Briefwahl für die Wahl des Gemeinderats und für das Europaparlament liegen auf einem Tisch. (zu dpa: «Gemeinderatswahl in Crailsheim muss wiederholt werden») Foto: Bernd Weißbrod/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der Schrozberger Gemeinderat kann in die neue Legislatur starten.

Bernd Weißbrod/dpa

Die Schrozberger Gemeinderatswahl vom 9. Juni 2024 ist gültig. Es gibt also keinen zweiten Fall Crailsheim – in der Großen Kreisstadt hatte das Regierungspräsidium eine Wiederholung der Wahl angeordnet. Hier wie dort ging es um Verzerrungseffekte aufgrund der unechten Teilortswahl. In Schrozberg waren drei Einsprüche gegen das Wahlergebnis erhoben worden.

Jetzt teilt das Landratsamt Schwäbisch Hall mit: „Die Kommunalaufsicht im Landratsamt hat nach umfassender Prüfung festgestellt, dass das Wahlergebnis der Gemeinderatswahl in Schrozberg gültig ist. Die Wahlprüfung hat keine Beanstandungen ergeben, durch die das Wahlergebnis beeinflusst werden konnte. Insbesondere entspricht die in der Hauptsatzung der Stadt Schrozberg geregelte unechte Teilortswahl den gesetzlichen Anforderungen.“

Nach dieser Entscheidung kann der neugewählte Gemeinderat der Stadt Schrozberg zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommen – am Donnerstag, 26. September, um 17 Uhr im Rathaus.

Bürgermeisterin Jacqueline Förderer sagte in einer ersten Reaktion auf die Entscheidung: „Ich freue mich, dass das Landratsamt unserer Auffassung gefolgt ist und die Mehrheitsentscheidung des Gemeinderats respektiert. “