Kontrollen in Crailsheim: Vier Frauen wegen illegaler Prostitution angezeigt

Prostitution ist in Crailsheim grundsätzlich nicht erlaubt. (Symbolbild)
Sebastian Gollnow/dpa- Polizei und Stadt kontrollierten am Donnerstag in Crailsheim Prostitution.
- Zwischen 17 und 23 Uhr wurden vier Frauen angezeigt.
- Prostitution ist in Crailsheim per Sperrgebietsverordnung verboten.
- Landesregel: bis 35 000 Einwohner Prostitution untersagt.
- Crailsheim seit Februar 2021 über 35 000, lokal weiterhin komplettes Verbot.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Das Polizeirevier Crailsheim hat am Donnerstag zwischen 17 und 23 Uhr
gemeinsam mit der Kriminalpolizei und der Stadt Kontrollen „mit der
Zielrichtung Prostitution“ durchgeführt, wie es in einer Mitteilung des Polizeipräsidiums Aalen heißt. Dabei wurden Anzeigen gegen vier Frauen eingeleitet.
Hintergrund: In Baden-Württemberg ist es verboten, der Prostitution in Kommunen mit bis zu 35 000 Einwohnern nachzugehen, das regelt die Verordnung der Landesregierung über das Verbot der Prostitution (in Bayern liegt die Grenze bei 30 000 Einwohnern). Bis zu einer Größe von 50 000 Einwohnern kann auf Antrag der Kommune die Prostitution für das ganze Gebiet oder für bestimmte Bereiche durch das Regierungspräsidium untersagt werden – das sind dann sogenannte Sperrbezirke. Bei mehr als 50 000 Einwohnern darf die Prostitution nach ständiger Rechtsprechung nicht von vornherein vollständig ausgeschlossen werden.
Seit Februar 2021 zählt die Große Kreisstadt Crailsheim mehr als 35 000 Einwohner. Ab dieser Zahl entfällt das generelle landesrechtliche Verbot der Prostitution. Dies bedeutet, dass in allen Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten Bordelle und bordellartige Betriebe generell zulässig wären. Aber durch die erlassene Sperrgebietsverordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart im Juni 2022 und den Gemeinderatsbeschluss der Stadt Crailsheim im Juli 2022 ist jede Art der Prostitution im gesamten Stadtgebiet verboten.

