Illegale Prostitution in Crailsheim
: Wie und wo die Nachfrage befriedigt wird

In der Stadt Crailsheim ist Prostitution zwar verboten – das heißt aber nicht, dass es sie nicht gibt. Das Gegenteil ist der Fall. Für ihre sexuellen Dienstleistungen nutzen die Frauen beispielsweise Hotels.
Von
Jens Sitarek
Crailsheim
Jetzt in der App anhören

Eine Frau wartet vor einem Bordell auf Kundschaft. In Crailsheim ist Prostitution verboten.⇥

Andreas Arnold/dpa (Symbolbild)

„Hast du Lust auf ein heißes, erotisches Abenteuer mit einem süßen Engel? Ich erfülle lustvoll deine Träume auf prickelnde Erotik!“ Und: „Ich zeige dir den Zauber, mit dem ich Männer vor Lust in den Wahnsinn treibe – mit viel echter Zärtlichkeit und voller Leidenschaft.“ Mit Sätzen wie diesen wirbt eine 22-jährige Prostituierte aus Osteuropa, so steht es jedenfalls in einer Anzeige, auf einschlägigen Seiten im Internet. Dazu liefert sie Angaben wie Größe, Oberweite, Konfektionsgröße, Gewicht und nennt Details zu Intimbereich, Haare, Haut, Fetisch, Verkehr, Massagen. Durch Eingabe des Ortes, der Stadt oder der Postleitzahl lassen sich die Sexanzeigen filtern.

Noch im September ging die Frau in einem Crailsheimer Hotel ein und aus, davon gibt es auch Fotos, auf denen sie mit einer vermutlich anderen Prostituierten zu sehen ist. Männer, die etwas von ihr wollten, riefen sie vorher auf ihrem Handy an und machten einen Termin aus. Ihre Zeiten: täglich von 10 bis 23 Uhr. Später fuhren die Männer mit dem Auto auf einem Parkplatz des Hotels vor, tippten etwas ins Handy – und wenig später wurde ihnen auf der Rückseite aufgemacht.

Bußgeld über 10 000 Euro

„Sicherlich gibt es in Crailsheim das Problem der verdeckten Prostitution. Allerdings ist der Umfang überschaubar“, so sagte es Raimund Horbas mal, Leiter des Ressorts Sicherheit und Bürgerservice bei der Stadt. Recherchen unserer Zeitung zeigen, dass es in Crailsheim mehrere Hotels gibt, die von Prostituierten genutzt werden beziehungsweise wurden. Die Besitzer kriegen davon nichts mit oder wollen davon nichts mitkriegen, profitieren sie doch auch finanziell von der Sexarbeit, weil sie die Zimmer zur Verfügung stellen. Aber: Wenn sie erwischt werden, bleibt das für sie nicht ohne Folgen.

Im Dezember 2021 erhob die Stadt, wie es damals auf Nachfrage hieß, „im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens gegen einen Crailsheimer Beherbergungsbetrieb ein Bußgeld in Höhe von 10 000 Euro„. Hintergrund war der wiederholte Verstoß gegen das Betriebsverbot von Prostitutionsstätten, Bordellen oder ähnlichen Einrichtungen gemäß der zu dem Zeitpunkt gültigen Corona-Verordnung. 10 000 Euro waren übrigens das maximal mögliche Bußgeld.

In der Pandemie verlagerte sich das Gewerbe wegen der damit einhergehenden Betriebsverbote in den privaten Bereich. Wie ist die Situation heute? Die Feststellung von Gefahrensachverhalten beziehungsweise von Anhaltspunkten für den Anfangsverdacht einer Straftat und die Veranlassung von polizeilichen (Ermittlungs-) Maßnahmen sei grundsätzlich Aufgabe des Polizeivollzugsdienstes und nicht der Polizeibehörde, erklärt die Stadt Crailsheim auf Nachfrage. Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden würden die Sachverhalte aufklären und die anhängigen Verfahren durchführen. Handele es sich um eine Ordnungswidrigkeit, werde die Sache an die Ortspolizeibehörde als zuständige Bußgeldstelle abgegeben.

Anklageerhebung steht aus

„Wer ein Prostitutionsgewerbe ohne Erlaubnis betreibt, kann mit einem Bußgeld belegt werden“, heißt es weiter, und: „In Crailsheim wurde bislang ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geführt.“ Dabei dürfte es sich um das bereits erwähnte handeln. Ob weitere Verfahren anhängig sind, entzieht sich der Kenntnis der Stadt.

Und was sagt die Polizei? „Es wurden durch Kräfte des Polizeipräsidiums Aalen und des Ordnungsamtes Crailsheim mit Unterstützung der Steuerfahndung zahlreiche Rotlichtkontrollen durchgeführt“, schreibt ein Sprecher. „Hierbei konnten diverse Verstöße festgestellt und geahndet werden.“ Details dazu nennt er nicht. Zudem könne er über laufende Strafverfahren keine Aussagen machen.

Aber: Im Jahr 2023 wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Menschenhandels, der Zuhälterei und der Zwangsprostitution gegen zwei Beschuldigte aus dem Raum Crailsheim/Aalen eingeleitet, betont der Sprecher des Polizeipräsidiums Aalen. Die Ermittlungen seien inzwischen abgeschlossen, eine Anklageerhebung stehe noch aus.

Vergewaltigung durch Zuhälter

Dann erinnert der Sprecher noch an einen anderen Fall. Die Kriminalpolizeidirektion Waiblingen bearbeitete in Crailsheim ein Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung, Menschenhandels, Zwangsprostitution und Zuhälterei. Tatort: ein Hotel in Crailsheim. Dabei handelt es sich nach unseren Recherchen um die Beherbergungsstätte, die die 10 000 Euro Bußgeld zahlen musste. Im August 2021 vergewaltigte ein Zuhälter dort eine Prostituierte. Wie kam das Ganze ans Licht? Die Frau offenbarte sich einem Stammkunden, der anonym eine Hilfsorganisation anrief – und die wiederum informierte die Polizei.

Das Schöffengericht des Amtsgerichtes Crailsheim verurteilte den 42-jährigen Zuhälter im Februar 2022 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung. Das 21-jährige Opfer, das überdies schwanger war (allerdings nicht von ihm), wurde in ein Schutzhaus gebracht. Die Revisionsverhandlung vor dem Landgericht Ellwangen kam später zu folgendem Urteil: zwei Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Dabei wurde berücksichtigt, dass der Angeklagte zuvor zehn Monate in Untersuchungshaft saß. Zudem musste der Mann Entschädigungszahlungen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs leisten.

Zur Wahrheit gehört: Ein solches Gerichtsverfahren ist eher die Ausnahme, vieles geschieht im Verborgenen. Der Modus Operandi macht die Arbeit der Ermittlungsbehörden nicht einfacher – und damit zurück zur 22-Jährigen aus Osteuropa. Sie scheint ihre Dienste mittlerweile nicht mehr in Crailsheim anzubieten. Die Anzeige ist gelöscht, dafür finden sich jetzt andere Frauen. Für Nachschub ist ständig gesorgt. 14 Anzeigen sind es gestern auf einer Internetseite allein für Crailsheim.

STICHWORT: Prostitution

In Baden-Württemberg ist es verboten, der Prostitution in Kommunen mit bis zu 35 000 Einwohnern nachzugehen, das regelt die Verordnung der Landesregierung über das Verbot der Prostitution (in Bayern liegt die Grenze bei 30 000 Einwohnern). Bis zu einer Größe von 50 000 Einwohnern kann auf Antrag der Kommune die Prostitution für das ganze Gebiet oder für bestimmte Bereiche durch das Regierungspräsidium untersagt werden – das sind dann sogenannte Sperrbezirke. Bei mehr als 50 000 Einwohnern darf die Prostitution nach ständiger Rechtsprechung nicht von vornherein vollständig ausgeschlossen werden. Seit Februar 2021 zählt die Große Kreisstadt Crailsheim mehr als 35 000 Einwohner. Ab dieser Zahl entfällt das generelle landesrechtliche Verbot der Prostitution. Dies bedeutet, dass in allen Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten Bordelle und bordellartige Betriebe generell zulässig wären. Aber durch die erlassene Sperrgebietsverordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart  im Juni 2022 und dem Gemeinderatsbeschluss der Stadt Crailsheim im Juli 2022 ist jede Art der Prostitution im gesamten Stadtgebiet verboten.⇥js