• Die Corona-Zahlen in Deutschland und Baden-Württemberg steigen in den vergangenen Wochen deutlich an
  • Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten haben sich am 22.03.2021 zum Corona-Gipfel getroffen.
  • Der Lockdown wird verlängert bis zum 18. April.
  • Die besonders harten Regeln über Ostern wurden aber zurückgenommen.
  • Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat die neuen Regeln in Baden-Württemberg erläutert.
  • Ausgangssperren sollen unter bestimmten Bedingungen wieder landesweit gelten.
In ganz Baden-Württemberg treten wieder Ausgangssperren in Kraft – ab einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100. Das erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Landtag in Stuttgart. Demnach gelten folgende Regeln zur Ausgangssperre und anderen Situationen:
  • Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr.
  • Nur die Geschäfte für den täglichen Bedarf blieben geöffnet, dazu zählen auch Bau- und Gartenmärkte.
  • Kretschmann: „Wer in einem privaten Pkw mitfährt, muss eine medizinische Maske tragen, sofern die Person nicht dem Hausstand des Fahrers angehört.“
  • Wie man mit „Click&Collect“ und „Click&Meet“ im Einzelhandel umgehen will, berate man derzeit noch mit den Nachbar-Bundesländern.
Es soll jedoch grundsätzlich dabei bleiben, dass Stadt- und Landkreise je nach Corona-Infektionszahlen über und Schließungen etwa von Geschäften entscheiden. Kretschmann hatte erwogen, die Regeln wieder landesweit durchzusetzen, dies aber wieder verworfen. Wegen der steigenden Zahl von Infektionen im Südwesten sind derzeit kaum noch Öffnungen möglich. So liegt nach Zahlen des Landesgesundheitsamts kein Kreis mehr unter dem Schwellenwert von 50 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in einer Woche. Derzeit liegen im Südwesten noch 27 Kreise zwischen 50 und 100, 17 sind über der Inzidenz von 100.
Der Regierungschef erneuerte seinen Appell an die Unternehmen im Land, den Beschäftigten, die in Präsenz arbeiteten, regelmäßig Tests zur Verfügung zu stellen - „mindestens einmal die Woche, besser zweimal“. Andernfalls müsse man zu anderen Mitteln greifen. „Anfang April werden wir uns ein Bild machen, wie viele Unternehmen solche Tests anbieten.“, sagte Kretschmann. „Sollte die Quote zu niedrig sein, wird eine bundesweite rechtliche Verpflichtung für die Unternehmen geprüft, Tests für ihre Belegschaften anzubieten.“

Ausgangssperre in Mannheim und Schwäbisch Hall

In Mannheim liegt die 7-Tage-Inzidenz seit mehr als zwei Wochen über 100 – am Dienstag, 23.03. bei 155,8. Deswegen gilt in der Stadt wieder eine nächtliche Ausgangssperre, sie ist bis einschließlich Sonntag, 11. April, befristet. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde für Mittwochabend erwartet.
In Schwäbisch Hall ist die entsprechende Allgemeinverfügung zunächst befristet bis zum 29. März. Sobald die Sieben-Tages-Inzidenz des Landkreises an drei aufeinander folgenden Tagen einen Wert von 200 unterschreitet, soll sie aufgehoben werden. Dieser Wert lag am Dienstag bei 355,2.