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: Haus modernisiert – BGH prüft Mieterhöhung für Hartz-IV-Empfänger

Der Kläger lebte schon als Kind in der Wohnung. Die Vermieterin hat an dem Mehrfamilienhaus von 1929 Sanierungen vorgenommen. Der Mann soll deshalb 240 Euro im Monat mehr zahlen.
Von
dpa
Karlsruhe
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Das BGH muss klären, ob eine Mieterhöhung rechtens ist.

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