Tamm: Das Problem mit dem Bodenrichtwert

Für viele Eigentümer hat sich durch die Gesetzesänderung die Grundsteuer deutlich verteuert.
/Martin KalbDie neue Grundsteuer treibt nicht nur viele Häuslesbesitzer um, auch bei den Gemeinderäten kommt das Thema immer wieder auf. In der letzten Sitzung vor der Sommerpause war daher der Leiter des gemeinsamen Gutachter Ausschusses Bietigheim-Bissingen, Andreas Fischer, zu Gast. Das Gremium ermittelt die Bodenrichtwerte für sechs Kommunen, darunter auch Tamm. Die Bodenrichtwerte werden zur Ermittlung der Grundsteuer herangezogen. Zudem erstellt das Gremium unabhängige und neutrale Grundstücks- und Gebäudebewertungen für Immobilien in Asperg, Bietigheim-Bissingen, Ingersheim, Möglingen, Tamm und Sachsenheim.
„Die Bodenrichtwerte werden durch tatsächliche Kaufverträge ermittelt“, erklärt Fischer. Anhand von anonymisierten Fragebögen, die die Eigentümer ausfüllen, werden Durchschnittswerte für die Gebiete ermittelt. Nicht berücksichtigt werden dabei Dinge wie zum Beispiel Hanglage oder der Grundstücksschnitt. „2022 haben wir circa 800 Kaufverträge ausgewertet“, erklärt Fischer.
Bearbeitungszeit: ein Jahr
„Es gibt da eine Ungerechtigkeit, die manch einer verspürt zum Beispiel bei einem großen Grundstück, dass nur zum Teil bebaut werden kann. Kommt man hier mit einem Einzelgutachten weiter?“, fragt Bürgermeister Martin Bernhard den Leiter des Ausschusses. Ja, das Gremium könne Gutachten erstellen, doch die Bearbeitungszeiten seien momentan länger, da erst ab Oktober alle Stellen im Gremium besetzt sein werden. Der Ausschuss besteht aus drei hauptamtlichen Gutachterstellen, zwei hauptamtlichen Sekretariatsstellen sowie 30 ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachtern aus den Kommunen.
Passende Bewerber für die Stellen im Ausschuss zu finden sei schwer. „Wir sind permanent unterbesetzt und haben auch viele, die wieder abspringen. Im Ausschuss ist man ständig negativen Situationen ausgesetzt“, erklärt Fischer. Die negativen Situationen entstünden unter anderem, weil Bürger auch frustriert auf ihren Grundsteuerbescheid reagieren und den Fehler im Bodenrichtwert sehen. „Das Gesetz zur Grundsteuer ist nicht zum Positiven entwickelt“, sagt Bernhard. Fischer gibt dem Schultes Recht: „Das ist richtig.“ Das Grundproblem sei die Frage, ob der Bodenrichtwert tatsächlich gerecht die Grundsteuer abbilden kann. Sowohl die Gemeinderäte, der Bürgermeister, als auch der Leiter des Ausschusses äußerten ihre Zweifel gegenüber dieser Thematik.
20 bis 30 Gutachten pro Jahr
Um eine neue Kalkulation der Grundsteuer zu ermöglichen bedarf es eines Gutachtens für den Eigentümer. Diese Gutachten erstellt auch der Ausschuss, doch die derzeitigen Wartezeiten belaufen sich momentan auf über ein Jahr. Grund dafür ist die angespannte Personallage und die Tatsache, dass die Hauptaufgabe des Gremiums eben die Ermittlung der Bodenrichtwerte sei.
20 bis 30 Gutachten kann ein Mitarbeiter pro Jahr erstellen. „Die Wertermittlung ist eine große Erfahrungssache. Sobald wir besser besetzt und der Kollege eingearbeitet ist, ist geplant, dass es keine Wartezeiten mehr von einem Jahr gibt, sondern dass ein Gutachtenantrag nach drei Monaten bearbeitet ist“, sagt Fischer.
Jürgen Hottmann (AWV) merkte an, dass ihm die Bereiche innerhalb denen die Ermittlung der Werte stattfinden recht groß erscheinen. „Die Einteilung der Wertzonen hat sich gar nicht so viel verändert. Wenn in einem Gebiet keine Verkäufe gemacht wurden, kann man auch vergleichbare Zonen für die Bewertung heranziehen“, erläutert der Leiter des Ausschusses.
Auf die Frage, ob es eine Rückkopplung zur Politik und den Finanzämtern gebe, sagt Fischer: „Einmal im Monat gibt es eine Plattform, wo alles besprochen wird mit den Ämtern. Das ist ein positiver Austausch.“ Doch manchmal habe er das Gefühl, dass der Schwarze Peter dabei eben den Ausschüssen zugeschoben werde. In zwei Jahren solle beim Thema Grundsteuer noch einmal nachjustiert werden, sagt Bernhard und bis dahin sei es wichtig, dass man immer wieder klar mache, dass die Situation so nicht befriedigend sei. Nun werden alle sieben Jahre die Bodenrichtwerte neu ermittelt.
Petra Neset-Ruppert