Kreis Ludwigsburg
: Führerscheintausch: Der Graue Lappen ist bald Geschichte

42 Millionen Führerscheine müssen bundesweit umgetauscht werden. Im Kreis sind bereits 18000 Bürger der Umtauschpflicht nachgekommen.
Von
Martin Hein
Ludwigsburg
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Bis 19. Januar 2033 sollen alle alten Führerscheine in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Wer die Umtauschfrist versäumt und mit dem alten Führerschein kontrolliert wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert 10 Euro Verwarnungsgeld.

IMAGO

Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Bis 2033 muss deshalb jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.

Konkret ist das in der so genannten Dritten Führerscheinrichtlinie geregelt, die der Bundesrat im Februar 2019 beschlossen hat. Damit nicht alle auf einmal die Ämter stürmen, gelten für die Umtausch-Aktion gestaffelte Fristen.

Bürokratischer Kraftakt

Der Umtausch dieser Dokumente ist ein bürokratischer Kraftakt. Alleine in Deutschland müssen rund 42 Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Auch beim Landratsamt Ludwigsburg schlägt sich das nieder. Seit dem 19. Januar 2019, dem ersten Stichtag, wurden nach Auskunft von Pressesprecher Dr. Andreas Fritz, rund 18000 Führerscheine im Landkreis Ludwigsburg umgetauscht.

Der Umtausch erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde vor Ort. Die Kreisverwaltung hat bereits frühzeitig zusätzliche Stellen für die Antragsbearbeitung geschaffen. Dennoch komme es durch die hohe Zahl der Anträge zu verlängerten Bearbeitungszeiten, so Andreas Fritz weiter. Dabei müsse man auch berücksichtigen, dass neben den Jahrgängen, für die eine Umtauschpflicht besteht, verstärkt auch nicht umtauschpflichtige Jahrgänge frühzeitig Anträge stellen. Monatlich gehen zwischen 500 und 1500 Anträge ein. Im Januar waren es wegen des Stichtages am 19. Januar, rund 4000 Anträge.

Vier bis fünf Monate Wartezeit

Angesichts der Fülle an Anträgen, müssen die Antragsteller derzeit mit einer Bearbeitungszeit von etwa vier bis fünf Monaten rechnen.

Der Umtausch ist übrigens keine freiwillige Angelegenheit. Pressesprecher Andreas Fritz weist darauf hin, dass der Umtausch verpflichtend ist. Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist versäumt hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro rechnen.

Für den Umtausch des Führerscheins ist die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Folgende Dokumente sind dazu erforderlich: ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Foto sowie der aktuelle Führerschein.

Falls der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde notwendig. Diese kann per Post, telefonisch oder online beantragt und an die aktuelle Fahrerlaubnisbehörde geschickt werden.

Gratis gibt’s das neue Dokument übrigens nicht: Für den neuen Führerschein werden 25,30 Euro Verwaltungsgebühr erhoben. Für den Direktversand kommen weitere 5,10 Euro hinzu.

Für Berufskraftfahrer gelten etwas andere Regelungen. Sie sind ohnehin verpflichtet, ihren Führerschein unter Vorlage von ärztlichen beziehungsweise augenärztlichen Gutachten und Weiterbildungen für Berufskraftfahrer, alle fünf Jahre zu verlängern. Sollte keine Verlängerung beantragt werden, darf der Inhaber dieser Fahrerlaubnis sein Fahrzeug für gewerbliche Fahrten nicht mehr nutzen, so Andreas Fritz weiter, die Umtauschpflicht betrifft Berufskraftfahrer insofern nicht, weil sie ohnehin alle fünf Jahre ihre Führerscheine umtauschen müssen.

Wer sich von seinem „Grauen Lappen“ aus Nostalgie-Gründen nicht trennen möchte, sei es, dass er beispielsweise an seinem alten Passfoto hängt, bekommt diesen auf Wunsch entwertet ausgehändigt.

15 Jahre gültig

Der neue EU-Führerschein ist im Gegensatz zur alten grauen Papierausgabe nur noch 15 Jahre gültig, dann muss er neu beantragt werden.

Nicht ganz unwichtig: Der Umtausch des Führerscheins ist lediglich ein rein verwaltungstechnischer Vorgang. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind nicht damit verbunden.