Bauplätze in Balingen: Vergaberichtlinien: Warum Einheimische zu kurz kommen könnten

Das Baugebiet Urtelen in Balingen.⇥
Andrea MauteBei der Vergabe von öffentlichem Baugrund an private Bauwillige orientiert sich die Stadt Balingen, wie hunderte andere Kommunen auch, an Richtlinien, die dazu geneigt sind, Einwohnern der Kernstadt, aber auch der Stadtteile Vorrang vor Auswärtigen einzuräumen.
Das hat auch mit der Stadtflucht zu tun, die seit Corona und der damit hoffähig gewordenen Praxis im Homeoffice zu arbeiten, deutlich zugenommen hat. Die Menschen zieht es weg von teuren Großstädten aufs Land, auch deswegen, weil Pendeln zum Arbeitsort nicht mehr täglich notwendig ist, und weil die Baupreise in ländlichen Gebieten günstiger sind als etwa in Stuttgart, Reutlingen oder Tübingen.
Verwaltungsgerichte mischen sich ein
Diese gängige Praxis der kommunalen Bauplatzvergabe, Experten sprechen vom Einheimischenmodell, ist allerdings an ihre Grenzen gestoßen. Die EU sieht darin ein Problem. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen, aber auch der Verwaltungsgerichtshof haben einige althergebrachte Vergaberichtlinien bereits kassiert.
Deswegen hat sich der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats Balingen am Montag dieses Themas angenommen, wie zuvor schon die meisten Ortschaftsräte. Ziel der Verwaltung war es, mit einer Neujustierung der Richtlinien rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, ohne nichtörtliche Bewerber komplett auszugrenzen. Aber auch, ohne die Vergabe komplett nach dem Windhundverfahren oder rein nach dem Höchstangebot auszurichten, wie Bürgermeister Ermilio Verrengia erläuterte. Denn das entspräche „nicht unserer Baulandpolitik.“
Idee: Punktesystem
Bereits in den Ortschaftsräten hatte sich ein von der Verwaltung vorgeschlagener Kompromiss mehrheitlich durchgesetzt, wonach es künftig ein Punktesystem geben solle, das Kriterien wie Wohnsitz, Arbeitsplatz, Familienstand, Kinderanzahl, ehrenamtliche Tätigkeit und Schwerbehinderung einbezieht. Wobei es anders als bislang keine Unterscheidung mehr zwischen Balingern und Balingern gebe. Ob aus Frommern, Zillhausen oder Weilstetten: Nach Ortsteilen werde nicht mehr unterteilt.
Bis zur Abstimmung hat es der Verwaltungsvorschlag aber nicht gebracht. Zu massiv türmten sich die Beratungsunterlagen auf den Tischen der Ausschussmitglieder, zu unübersichtlich dominierten Paragraphen das Thema. Einzig Günther Meinhold (CDU), von Haus aus Jurist, vermochte da mitzuhalten, betonte aber, die Vorlagen seien keine leichte Kost: „Ich musste es drei Mal lesen.“ Als Landesjustiziar habe er wiederholt Einsprüche einlegen müssen und manches Urteil eines Verwaltungsgerichts ins Wanken gebracht. Im vorliegenden Fall sehe er zwar die kommunale Selbstverwaltung verletzt, aber er kennt die Hierarchien der Rechtsprechung: Bundesrecht bricht Landesrecht, EU–Recht bricht Bundesrecht. Ohne sorgfältige Rechtsabwägung, was er zumindest als Theorie in den Raum stellte, könnte aber auch das Urteil eines Verwaltungsgerichts ungültig sein. Weil das aber viel Konjunktiv enthält, riet Meinhold, die Angelegenheit sorgfältig zu beraten: „Bis jetzt hat die Verwaltung keine Eile erkennen lassen, eine so schwierige Materie sollten wir nicht kurz vor der Sommerpause übers Knie brechen.“ Wolfgang Schneider (CDU), der diese Bedenken teilte und daraufhin erfolgreich beantragte, den Tagesordnungspunkt zu verschieben, fürchtet allerdings um ein Balinger Projekt. Durch die strengeren Vorgaben sei das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (Isec) nicht zu halten: „Einheimische haben keine realistische Chance mehr auf Bauplätze. Mit diesem Beschluss bringen wir Isec zu Fall.“
Held des Tages
Christoph Foth (FDP) ging es darum, der aktuell vorherrschenden Rechtsprechung zu folgen, jedenfalls, sie nicht in der Hoffnung auf spätere Korrekturen nur halbherzig anzuwenden: „Die Rechtsprechung geht davon aus, dass unsere jetzige Regelung nicht zulässig ist. Wir müssen auf die Rechtsprechung vertrauen.“ Dass es aber einer für die Kommune zugeschnittene Lösung bedarf, sehe er auch. Mehr als 900 heimische Bauplatzbewerber zeigten, dass der Bedarf vorhanden ist.
Oberbürgermeister Dirk Abel (CDU), der dem Antrag auf Vertagung als einziger nicht zugestimmt hatte, empfahl, alle mögen sich während der Sommerpause nochmal Gedanken zu diesem komplexen Thema machen, schränkte allerdings insofern ein: „Am Ende muss unser Beschluss rechtskonform sein.“
Amtsleiter Jürgen Eberle, bei der Stadtverwaltung für Liegenschaften zuständig, betonte, an diesem Thema keinen Spaß zu haben. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen sei zwar nicht das Maß aller Dinge, doch den Verwaltungsgerichtshof (VGH) „müssen wir mindestens beachten. Der VGH ist eine große Nummer.“
Rache?
An Günther Meinhold und dessen Expertise im Kippen von Verwaltungsgerichtsentscheidungen gerichtet, sagte Erberle: „Herr Meinhold, wenn Sie das knacken, sind Sie der Held des Tages.“
Warum der VHG so entschieden hat? Eberles Vermutung dazu: „Vielleicht haben einige Verwaltungsrichter keine Bauplätze bekommen und wollen sich nun rächen.“

