Tödliche Attacke vor Balinger „Bären“
: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage – mutmaßlicher Täter spricht von Notwehr

Gegen den mutmaßlichen Täter der tödlichen Attacke vor einer Balinger Kneipe im Juni wurde nun Anklage erhoben. Das Landgericht Hechingen prüft diese derzeit.
Von
Cornelius Eyckeler
Balingen
Jetzt in der App anhören
Mit Blumen und Kerzen wird an das Opfer erinnert.

Blumen und Kerzen erinnerten damals am Ort des Geschehens an die schreckliche Tat.

NPG
  • Anklage gegen 21-Jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge nach Vorfall in Balingen.
  • Auseinandersetzung in der Nacht vom 20. auf den 21. Juni 2026 vor einer Gaststätte.
  • Staatsanwalt: Faustschlag gegen 32-Jährigen, Sturz führte zu Schädelbasisbruch und Tod.
  • Angeschuldigter räumt Schlag ein und beruft sich auf Notwehr – Untersuchungshaft seit Ende Juni.
  • Landgericht Hechingen prüft Anklage – Entscheidung über Verfahren voraussichtlich kommende Woche.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Bei einer Auseinandersetzung vor dem Balinger „Bären“ im vergangenen Juni ist ein 32-jähriger Mann aus Geislingen so schwer verletzt worden, dass er die Attacke nicht überlebt hat. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Hechingen gegen einen 21-jährigen Angeschuldigten Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Hechingen erhoben. Der Vorwurf: Körperverletzung mit Todesfolge.

„In der Nacht vom 20. auf den 21. Juni 2026 kam es vor einer Gaststätte in der Ebertstraße in Balingen zu einer körperlichen Auseinandersetzung unter mehreren Personen, in welche auch der Angeschuldigte sowie der 32-jährige spätere Geschädigte verwickelt gewesen sein sollen“, blickt die Anklagebehörde in ihrer Mitteilung zurück.

Opfer erlag seinen schweren Verletzungen

Nach der Auseinandersetzung soll sich der Geschädigte zu Fuß vom Ort des Geschehens in Richtung Fußgängerzone entfernt haben. Die Anklagebehörde wirft dem mutmaßlichen Täter vor, dem 32-Jährigen gefolgt zu sein und diesem in einiger Entfernung zu dem ursprünglichen Ort der Auseinandersetzung unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben, um ihn zu verletzen – nicht aber mit Tötungsvorsatz. Infolge dieses Schlags soll der Geschädigte rücklings zu Boden gestürzt und mit dem Hinterkopf auf dem Asphaltboden aufgeschlagen sein.

„Durch den Aufschlag auf dem Asphaltboden soll sich der Geschädigte einen Schädelbasisbruch, der zu einem massiven Schädelhirntrauma geführt habe, zugezogen haben“, heißt es. Das Opfer verstarb am späten Abend des 21. Juni.

Verbrechen und Justiz

Aktuelle Berichte über Gerichtsprozesse der Region Neckar-Alb, Einblicke in die Arbeit der Ermittler und Rechtsfragen des Alltags.

Angeschuldigter beruft sich auf Notwehr

„Dem Angeschuldigten wird hierbei zur Last gelegt, dass er bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können und müssen, dass der ersichtlich alkoholisierte Geschädigte durch den heftigen Faustschlag stürzen und sich hierbei lebensgefährliche Kopfverletzungen zuziehen würde, an welchen er letztlich auch verstarb“, schreibt die Staatsanwaltschaft.

Der 21-Jährige hat den Faustschlag demnach „in objektiver Hinsicht eingeräumt“. Er beruft sich darauf, in Notwehr gehandelt zu haben. Seit Ende Juni befindet sich der deutsche Staatsangehörige in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Hechingen bestätigte auf Anfrage unserer Redaktion bereits den Eingang der Anklage. Diese werde nun, so die Pressesprecherin, geprüft. Danach fällt die Entscheidung, ob ein Verfahren eröffnet wird. Das Landgericht geht davon aus, dass im Laufe der kommenden Woche eine entsprechende Entscheidung getroffen werden könnte. Ein möglicher Prozessauftakt kann zum jetzigen Zeitpunkt also noch nicht genannt werden.

Bei Verurteilung droht Gefängnis

Im Falle einer Verurteilung droht dem mutmaßlichen Täter eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. In minder schweren Fällen sind laut Strafgesetzbuch Gefängnisstrafen von einem Jahr bis zu zehn Jahren möglich.

Die Anteilnahme damals war groß. Landrat Günther-Martin Pauli griff die Gewalttat vor dem Kreistags-Sozialausschuss auf und bat das Gremium, sich zu erheben, um eine Minute innezuhalten. Den Angehörigen sprach er sein Beileid aus.

Der HBW Balingen-Weilstetten äußerte sich auf seiner Instagramseite: „Die Gallierfamilie ist geschockt und bestürzt. Der junge Mann, der in Balingen durch die Gewalt eines Mitmenschen zu Tode gekommen ist, hinterlässt Familie und Freunde. Denen und allen, die den Verstorbenen kannten, gilt unser aller Mitgefühl.“

Quellen zufolge stammte der Mann aus Geislingen. Beim TSV Trillfingen war er in den 2010er-Jahren aktiv, musste später verletzungsbedingt seine Karriere beenden.

In der Saison 2013/14 war er maßgeblich am Aufstieg des TSV von der Kreisliga A in die Bezirksliga beteiligt, indem er sich am zweitletzten Spieltag gegen die SGM Hart/Owingen als Doppeltorschütze hervortat und so dem TSV zum 4:2-Sieg und damit zum Titelgewinn verhalf.