Rückschnitt von Bäumen
: Für mehr Sicherheit – Balingen erinnert Anlieger an ihre Pflichten

Ein prächtiger Garten mit Bäumen und Sträuchern macht optisch was her. Bevor es zu Gefährdungslagen im Straßenverkehr kommt, müssen diese aber geschnitten werden.
Von
Cornelius Eyckeler
Balingen
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Der Heckenschnitt erfolgt oft zu früh und zu radikal (Symbolfoto).

ARCHIV - 28.04.2020, Baden-Württemberg, Waiblingen: Ein Mitarbeiter des Motorsägenherstellers Stihl schneidet während einer Produktpräsentation eine Hecke. (zu dpa: «Motorsägenhersteller Stihl verzeichnet deutlichen Umsatzsprung») Foto: Marijan Murat/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der Heckenschnitt kann auch der Verkehrssicherheit dienen.

Marijan Murat/dpa
  • Balingen erinnert Anlieger: Hecken, Sträucher und Bäume für Verkehrssicherheit schneiden.
  • Erlaubter Rückschnitt laut Bundesnaturschutzgesetz: 1. Oktober bis 28. Februar.
  • Lichtraumprofil einhalten – 4,50 m über Straßen, 2,50 m über Gehwegen.
  • Hecken bis hinter die öffentliche Fläche zurückschneiden, Schilder und Lampen frei halten.
  • Ausnahme gilt ganzjährig: Straßenleuchten, Ampeln und Verkehrszeichen müssen sichtbar bleiben.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Der umfassende Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern ist laut dem Bundesnaturschutzgesetz nur in der Zeit zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar erlaubt. Deswegen erinnert die Stadtverwaltung Balingen derzeit auf ihrer Homepage an die Pflicht der Bürger, Bäume, Sträucher und Hecken zu schneiden, wenn dadurch die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt werden kann.

„An vielen Stellen ragen Äste und Ranken des Bewuchses von privaten Grundstücken in Straßen, Rad- und Gehwege hinein. Diese verengen den Platz für den Verkehr, verdecken Verkehrszeichen sowie die Straßenbeleuchtung und behindern an Kreuzungen und Einfahrten die freie Sicht“, ist auf dem Internetauftritt der Eyachstadt zu lesen. Solche potenziellen Gefahrenstellen sollten im besten Fall aus dem Weg geräumt werden.

Ausreichendes Lichtraumprofil muss eingehalten werden

Was dabei zu beachten ist, beschreibt die Stadt genau: Hecken und Sträucher müssen bis auf die Hinterkante der öffentlichen Flächen, Gehwege, Straßenkantensteine, Sicherheitsstreifen oder Rinnen zurückgeschnitten werden.

„Bei Bäumen und überhängenden Sträuchern ist ein ausreichendes Lichtraumprofil, das heißt ein nicht bewachsener Bereich, über Straßen von mindestens 4,50 Metern Höhe und über Gehwegen von mindestens 2,50 Metern einzuhalten“, so die Vorgabe.

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Anlieger sollen ihre Pflanzen überprüfen

Die Stadt Balingen bittet alle Anlieger von Straßen und Wegen, zum Schutz von Fußgängern, Radfahrern und dem fließenden Verkehr zu prüfen, ob ihre privaten Bäume, Sträucher und Hecken in öffentliche Gehwege und Straßen hineinragen.

Der eingeschränkte Zeitraum, in dem Hecken und Bäume geschnitten werden dürfen, dient dem Schutz von Heckenbrütern und sich auf Nahrungssuche befindenden Vögeln. Eine Ausnahme besteht jedoch laut Stadt bei Straßenleuchten, Ampeln und Verkehrszeichen. „Diese sind zwingend ganzjährig frei und gut sichtbar zu halten.“ Mitarbeiter der Stadt Balingen übernehmen diese Aufgabe.