Revision zurückgewiesen: Vier Jahre Haft nach Messerangriff – Urteil nun rechtskräftig

Das Urteil des Hechinger Landgerichts ist nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs nun rechtskräftig. (Symbolfoto)
Tom Weller/dpa- 45-Jähriger stach in Balingen aus Hass auf Polizisten auf Ex-Polizisten ein – Opfer blieb unverletzt.
- Tat geschah im November 2024: Messerangriff vor der Wohnung des Opfers, Täter wurde festgenommen.
- Landgericht Hechingen verurteilte den Mann im April 2025 zu vier Jahren Haft wegen versuchten Mordes.
- Motiv: „Niedrige Beweggründe“ – Hass auf Polizisten, keine persönliche Verbindung zum Opfer.
- Bundesgerichtshof wies am 6. August 2025 die Revision ab – Urteil nun rechtskräftig.
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Das Landgericht Hechingen hatte im April einen 45-jährigen Mann wegen versuchten Mordes zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Nun hat der Bundesgerichtshof die Revision zurückgewiesen – das Urteil ist damit rechtskräftig. Das gibt das Landgericht in einer Pressemitteilung bekannt.
Die Tat ereignete sich im November 2024. Der Angeklagte suchte seinen Bekannten an dessen Wohnung auf. Nach den Feststellungen des Gerichts habe er dabei ein Messer mit einer Klingenlänge von 15 Zentimetern mitgeführt – mit dem Ziel, den Mann allein aufgrund seiner früheren Tätigkeit als Polizist in der Ukraine zu töten.
Um an sein Opfer heranzukommen, habe er einen harmlosen Vorwand gewählt: Er täuschte vor, gemeinsam Bier trinken zu wollen. Der Bekannte ging darauf ein, nahm zwei Flaschen und eine Chipstüte mit vor die Tür. Dort kam es zu dem Angriff: Der Angeklagte stach mit dem Messer auf ihn ein.
Der Geschädigte konnte die Attacken jedoch abwehren und fliehen. Nach einer kurzen Verfolgung überwältigte er den Angreifer und hielt ihn fest, bis die Polizei eintraf. Trotz der massiven Bedrohung blieb er unverletzt.
Entscheidung ist rechtskräftig
Die Strafkammer wertete das Tatmotiv als besonders verwerflich. Die Richter sahen das Mordmerkmal „niedrige Beweggründe“ erfüllt: Der Hass des Angeklagten auf Polizeibeamte habe sich nicht aus persönlichen Erfahrungen mit dem Opfer ergeben, sondern aus einer generellen Feindseligkeit gegenüber Polizisten.
Mit Beschluss vom 6. August 2025 erklärte der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten für unbegründet. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig.
