Geiselnahme Balingen: Bundesgericht bestätigt Urteil aus Hechingen

Digital aufgerüstet: der Schwurgerichtssaal des Hechinger Landgerichts.⇥ Der digital aufgerüstete Schwurgerichtssaal im Landgericht Hechingen.
Landgericht HechingenLaut forensischem Psychiater hat er eine hundertprozentige Rückfallquote: Die Erste Große Strafkammer am Landgericht Hechingen hatte einen 35-Jährigen am 6. November 2023 wegen Geiselnahme in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt und hatte zudem die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil laut Pressestelle des Landgerichts Hechingen nun bestätigt.
Was war passiert? Der Angeklagte, der an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung leidet, hatte im Vorfeld dem späteren Geschädigten den Auftrag erteilt, bei einem gemeinsamen Überfall mitzuwirken. Dass der Geschädigte hierbei nicht ohne vorherige Bezahlung mitmachen wollte, verärgerte den Angeklagten derart, dass er sich dazu entschied, ihm deshalb eine Abreibung zu verpassen und ihn somit zur Durchführung künftiger Aufträge wieder gefügig zu machen. Im April 2023 verabredete sich der Angeklagten daher unter einem Vorwand mit dem 17-jährigen Geschädigten. Hierzu nahm er ein Skalpell sowie eine täuschend echt aussehende Schreckschusswaffe mit, um den Geschädigten dadurch in Angst und Schrecken zu versetzen.
Er brachte ihn gemeinsam mit weiteren anwesenden Freunden des Angeklagten in einen Kellerraum eines Wohnhauses in Balingen. Die mit anwesenden Freunde warteten vor dem Kellerraum, der Angeklagte und der Geschädigte befanden sich lediglich zu zweit im Kellerraum, in dem der Angeklagte den Geschädigten für etwa 20 Minuten festhielt. Dabei steckte er dem Geschädigten die Waffe in den Mund, wodurch dieser Todesangst verspürte, heißt es in der Pressemitteilung.
Zudem würgte er den Geschädigten mit einer Halskette, so dass dieser für mindestens 15 Sekunden keine Luft mehr bekam. Sein Ziel war es, den Mann dazu zu bewegen, dass er künftig die von ihm erteilten Aufträge wieder durchführe. Aufgrund der Gefährlichkeit des Angeklagten für die Allgemeinheit wurde neben der Strafe die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 27. Mai 2024 wurde die Revision des Angeklagten verworfen, weshalb das Urteil des Landgerichts Hechingen rechtskräftig ist, wie Kristina Selig in der Mitteilung schreibt.
