Energie in Geislingen: EnBW Solar plant großen Solar-Park im Hasenbühl

Ein Solarpark soll auf dem Hasenbühl bei Erlaheim entstehen (Symbolfoto).
Giacinto CarlucciDie Klimastadt Geislingen stellt am kommenden Mittwoch, 17. Januar, die Weichen für die neue Freiflächen-Photovoltaikanlage im Hasenbühl. Auf der Gemarkung Erlaheim will die EnBW Solar GmbH auf zehn Hektar Fläche entsprechende Module aufstellen, die Energie erzeugen. Das Stuttgarter Unternehmen hatte zum Submissionszeitpunkt als einziger von mehreren Interessenten „einen vollständigen Teilnahmeantrag nebst verbindlichem Erstangebot eingereicht“, wie die Stadt im Ratsinformationssystem veröffentlicht hat.
Wie berichtet, beabsichtigt die Stadt Geislingen, sich mit 1,5 Millionen an der Anlage zu beteiligen. Was diese insgesamt kosten wird, ist bisher noch unklar. Die Beteiligung soll im Rahmen der Gründung einer gemeinsamen Betreibergesellschaft des Solarparks Geislingen geschehen, an der sich auch eine örtliche Bürgerenergiegenossenschaft beteiligen kann. Gesellschafterin kann die Stadt bis zu einem Anteil von 49,9 Prozent werden. Sie muss mindestens zehn Prozent der Geschäftsanteile erwerben.
Bau frühestens 2025
Der Bieter hat der Stadt einen entsprechenden Optionsvertrag für den Kauf und die Abtretung von Gesellschaftsanteilen an der künftigen Betreibergesellschaft angeboten. Nähere Einzelheiten wird das Unternehmen in der Sitzung erläutern. Die bauliche Realisierung des Vorhabens wird laut EnBW Solar GmbH frühestens 2025 erfolgen können.
Für die Nutzungsüberlassung der Grundstücksflächen erhält die Stadt im Gegenzug ein Nutzungsentgelt in Gestalt eines einmaligen Reservierungsentgelts sowie einer Jahresnettovergütung (prozentuales Nutzungsentgelt aus Gesamterlösen der Vermarktung der ins öffentliche Stromnetz eingespeisten regenerativen elektrischen Energie aus der PV-Anlage).
Planungskosten übernehmen
Im Rahmen des ebenfalls angebotenen städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Hasenbühl“ verpflichtet sich das Unternehmen zur Übernahme der entstandenen Planungskosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes. Für die Aufstellung des Bebauungsplanes „PV-Anlage Hasenbühl“ musste auch der Flächennutzungsplan geändert werden. Voraussetzung für die Errichtung der PV-Anlage ist denn der vorherige Satzungsbeschluss des Bebauungsplans.
Der Gemeinderat wird am Mittwoch in der Schulmensa von 19 Uhr an über das Thema beraten und kann der Verwaltung das „Go“ zur Vertragsunterzeichnung geben.

