Wirtschaft im Zollernalbkreis: Kurzarbeit bei Groz-Beckert schon ab Januar

Bei der Firma Groz-Beckert in Albstadt steht ab dem 1. Januar 2024 Kurzarbeit an.⇥
justAn Stammtischen wird mitunter viel geredet, in bierseliger Laune schwirren Gerüchte durch den Kneipenraum. Ein Gemisch aus Halbwahrheiten, Hörensagen und mitunter auch blankem Unsinn. Doch oftmals haben diese Stammtischrunden auch prophetischen Charakter – getreu dem Motto „der Schwager eines Onkels kennt jemand, der mitbekommen hat, dass...“.
IG Metall bestätigt Gespräche
So oder so ähnlich hat auch die SÜDWEST PRESSE von folgenden Dingen erfahren: Die Firmen Bizerba mit Stammsitz in Balingen und Groz-Beckert aus Albstadt wollen in naher Zukunft Kurzarbeit einführen. Ein Anruf bei der Gewerkschaftsvertretung der IG Metall in Albstadt bringt insofern Klarheit, als der Geschäftsführer Michael Föst diese Gerüchte nicht umgehend ins Reich der Fabel verweist. Vor einiger Zeit hätten beiden Firmen „darüber nachgedacht“, erklärt Föst auf Anfrage unsere Zeitung. Der Gewerkschafter verweist aber darauf, dass das in einem herausfordernden konjunkturellen Umfeld durchaus üblich sei, zumal Kurzarbeit geplant und im Voraus auch beantragt respektive angemeldet werden muss. Drei Wochen Vorlauf brauche es da schon.
Verwirrung bei Bizerba
Bei Bizerba habe es „Verwirrung“ gegeben, man habe mit dem Gedanken „Kurzarbeit“ gespielt, dann aber doch wieder Aufträge an Land gezogen, erinnert sich Föst. Auch Groz-Beckert habe über derlei Schritte nachgedacht.
Doch was sagen die betroffenen Firmen selbst? Die Marktlage sei aktuell herausfordernd, erklärt Bizerba-Pressesprecherin Corinna Datz: „Derzeit wird diskutiert, wie mit der Situation umgegangen wird.“ Doch sie könne „nicht bestätigen“, dass aktuell „Kurzarbeit vorbereitet oder diskutiert wird“, versichert die Firmensprecherin glaubhaft.
Um 20 Prozent wird reduziert
Ganz anders gestaltet sich die Lage bei der Firma Groz-Beckert aus Albstadt. „Groz-Beckert hat sich dazu entschieden, am Stammsitz in Albstadt zum 1. Januar 2024 in Kurzarbeit zu gehen“, bestätigt Pressesprecherin Birte Kleefisch in einem Statement nach entsprechender Anfrage der SÜDWEST PRESSE. Konkret wird die Arbeit um 20 Prozent reduziert, teilt die Firma weiter mit. Die Kurzarbeit beginne mit einer Schließwoche Anfang des kommenden Jahres.
Die Hintergründe: „Der wirtschaftliche Aufschwung nach der Coronakrise verlor bereits Ende des Jahres 2022 an Fahrt. Im Jahresverlauf 2023 schwächte sich die Konjunktur weiter ab. Die starke Inflation wirkte sich zunehmend negativ auf den privaten Konsum aus. Zudem drückten das geopolitische Klima sowie die steigenden Zinsen in zahlreichen Industriezweigen auf die Investitionsbereitschaft von Unternehmen“, klagt Kleefisch.
All das zusammengenommen wirkt sich eben auch spürbar auf die Textil- und Bauindustrie aus. Vor allem die Umsätze in den beiden Geschäftsbereichen „Textile Tools und Engineered Textiles“ sind im Vergleich zum Vorjahr spürbar zurückgegangen. Jetzt führt eben kein Weg an der Kurzarbeit mehr vorbei, bedauert die Firma.
Sinkende Umsätze
„Der Schritt ist notwendig, um die Kostensituation nach über einem Jahr mit sinkenden Umsätzen an die Marktlage anzupassen“, teilt Birte Kleefisch weiter mit. Die Marktlage werde weiter beobachtet und fortlaufend analysiert. Doch Groz-Beckert rechnet damit, „dass die Kurzarbeit bis inklusive April 2024 aufrechterhalten“ wird.
Einige Hürden zu überwinden
Der Schritt muss wohlüberlegt sein und obendrein genehmigt werden. Handelt es sich doch um staatliche Leistungen, die hier in Anspruch genommen werden. Dabei gelten nun wieder die normalen Kriterien für die Einführung der Kurzarbeit, nicht wie während Corona, als die Hürden gesenkt wurden, erklärt Rolf Gehring, Pressesprecher der Agentur für Arbeit. Wenngleich die Behörde vor Ort in Balingen nichts mit der Auszahlung des Kurzarbeitergeldes oder ähnlichem zu tun hat, das laufe zentralisiert ab. Dennoch weiß auch Gehring und erklärt stark vereinfacht: „Die Unternehmen müssen verschiedene ‚Spielregeln‘ einhalten.“
Beispielsweise muss ein zehnprozentiger Entgeltausfall vorliegen bei einem Drittel der Mitarbeiter, zudem kann Kurzarbeit nur genehmigt werden, „wenn wirtschaftliche Ursachen dafür gesorgt haben, dass die Arbeit ruhen muss“, wie es in einem Merkblatt der Arbeitsagentur erklärend heißt. Auch darf der Arbeitsausfall nur vorübergehend sein, eine Besserung muss also in absehbarer Zeit wieder eintreten.
20
Prozent wird die Arbeitszeit bei der Albstädter Firma Groz-Beckert reduziert. Und das voraussichtlich bis in den Frühling hinein, wie die Firma auf Anfrage mitteilt.

