Versuchter Mord: Jugendlicher nach Kopfschuss auf zwölfjährigen Damian verurteilt

Der 14-Jährige wurde zu sechs Jahren Jugendhaft verurteilt.
Silas Stein/dpa- 14-Jähriger schießt Freund in den Kopf – Landgericht Rottweil verurteilt ihn zu 6 Jahren Jugendhaft.
- Tat geschah im Dezember 2022 in Dietingen – 12-jähriges Opfer seitdem vollständig erblindet.
- Täter schoss mit manipulierter Schreckschusswaffe aus kurzer Distanz auf wehrloses Opfer.
- Gericht nennt Wut, Kränkung und Waffenfaszination als begünstigende Faktoren – Motiv bleibt unklar.
- Prozess nach Jugendstrafrecht geführt – Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Mitte Dezember des vergangenen Jahres erschütterte ein schwerwiegender Vorfall die Öffentlichkeit in Dietingen – und besonders die Familie Ivanovic. Ihr zwölfjähriger Sohn Damian wurde aus nächster Nähe ins rechte Auge geschossen. Nun wurde der 14-jährige Täter vor dem Landgericht Rottweil verurteilt.
Das Landgericht hat den Teenager zu sechs Jahren Jugendhaft wegen versuchten Mordes verurteilt. Das Gericht begründete das Urteil mit dem Kopfschuss, den der Jugendliche am 15. Dezember im Kinderzimmer seiner Wohnung in Dietingen-Irslingen (Landkreis Rottweil) auf seinen zwölfjährigen Freund Damian abgab. Das Opfer erlitt schwere Verletzungen und ist seitdem vollständig erblindet.
Das Verfahren fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da der Angeklagte minderjährig ist. Neben dem versuchten Mord wurde der Jugendliche auch wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
12-Jähriger hatte wehrlos auf dem Bett gesessen
Laut Jugendkammer hatte der 14-Jährige eine manipulierte, geladene Schreckschusswaffe an sich genommen und aus kurzer Distanz auf die rechte Schläfe des Opfers geschossen. Der Zwölfjährige war wehrlos, beide hatten zuvor noch zusammen auf dem Bett gesessen.
Als begünstigende Faktoren für die Tat nannte das Gericht Wut, Kränkung, eine Faszination für Waffen sowie eine Enthemmung durch Computerspiele. Ein konkretes Tatmotiv konnte die Kammer jedoch nicht feststellen. Dem Angeklagten wurde zugeschrieben, den Tod des Jungen nicht gewollt, aber zumindest billigend in Kauf genommen zu haben.
Am letzten Verhandlungstag zeigte der Jugendliche laut Gericht Reue. Über seinen Verteidiger ließ er erklären, er bereue die Tat sehr und würde das Geschehen gern rückgängig machen. Das Opfer war im Verfahren als Nebenkläger beteiligt.
Der Prozess begann Mitte Juni und wurde nach Jugendstrafrecht geführt, das bei Jugendlichen ab 14 Jahren besonders auf Erziehung abzielt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
