Durch Schuss erblindet
: 14-Jähriger steht wegen Schuss auf seinen 12-jährigen Freund vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft wirft einem Jugendlichen aus dem Landkreis Rottweil versuchten Mord vor. Dem Angeklagten drohen demnach maximal zehn Jahre Jugendstrafe.
Von
dpa
Rottweil
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Außenaufnahme des Amtsgericht und Landgericht. (zu dpa: «Schuss auf Zwölfjährigen: Prozess gegen 14-Jährigen beginnt»)

Silas Stein/dpa
  • Prozess gegen 14-Jährigen wegen versuchten Mordes beginnt.
  • Schuss auf einen Zwölfjährigen führt zur Erblindung des Opfers.
  • Angeklagter soll Freund in den Kopf geschossen haben, sitzt in Untersuchungshaft.
  • Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
  • Fünf Verhandlungstermine bis 14. Juli geplant.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Nach einem Schuss auf einen Zwölfjährigen in Dietingen (Kreis Rottweil) steht der mutmaßliche Schütze ab Freitag (9.00 Uhr) vor dem Landgericht Rottweil. Dem 14-Jährigen wirft die Staatsanwaltschaft versuchten Mord vor. Dem Angeklagten drohen demnach maximal zehn Jahre Jugendstrafe. Weitere Details zu den Hintergründen und Umständen der Tat wurden mit Verweis auf das Alter des Jugendlichen nicht gemacht.

Der Angeklagte soll am 15. Dezember seinem Freund in den Kopf geschossen haben. Dazu soll der Angeklagte, als sein Freund ihn besuchte, zwei Pistolen fertig geladen zurechtgelegt haben. Als sich beide gemeinsam im Zimmer des Angeklagten aufhielten, soll dieser eine Pistole an sich genommen und aus kurzer Entfernung auf den Schläfenbereich seines Freundes geschossen haben. Dieser überlebte, ist infolge der Verletzungen jedoch erblindet. Der mutmaßliche Täter sitzt in Untersuchungshaft. 

Für den ersten Verhandlungstag sind drei Zeugen geladen. Später sollen ein rechtsmedizinischer und ein jugendpsychiatrischer Sachverständiger aussagen. Das Opfer hat sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen. Es sind insgesamt fünf Verhandlungstermine bis zum 14. Juli anberaumt.

Verfahren findet nicht öffentlich statt

Das Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Auch die Urteilsverkündung ist laut einem Gerichtssprecher nicht öffentlich.

Wird jemand wegen Taten angeklagt, die er als Jugendlicher begangen hat, so findet die Hauptverhandlung grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Mit dem 14. Geburtstag fallen Jugendliche unter das Jugendstrafrecht, das stark vom Erziehungsgedanken geprägt ist. Der Schutz des Angeklagten hat deshalb Vorrang vor dem Interesse der Öffentlichkeit.