Sexuelle Belästigung in Albstadt
: Anklage gegen Arzt, der Krankenpflegerin belästigt haben soll

Ein Arzt steht vor dem Albstädter Amtsgericht, weil er in einer Nachtschicht im Sommer 2022 eine Krankenpflegerin sexuell belästigt haben soll.
Von
Rena Weiss
Albstadt
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In einer Nachtschicht soll ein Arzt eine Krankenpflegerin sexuell belästigt haben. Darüber verhandelt derzeit das Amtsgericht Albstadt. Am Mittwoch war Prozessauftakt.⇥

© Pixel-Shot/adobe.stock.com

Was ist in der Nacht zum 21. Juni 2022 passiert? Dieser Frage geht derzeit das Albstädter Amtsgericht nach. Denn laut Anklageschrift soll es in der Nachtschicht zu einem sexuellen Übergriff gekommen sein. Einem Arzt wird unter anderem vorgeworfen, eine Krankenpflegerin in einem Klinikum im Zollernalbkreis an Schulter, Hüfte, Brüste und Po angefasst und ihre Hand in seinen Schritt gedrückt zu haben.

Allein auf der Station

So schilderte es die Gesundheits– und Krankenpflegerin am Tag danach der Polizei. Sie sei allein auf der Station gewesen und hatte gerade ihre Patientenvisite abgeschlossen und machte sich auf den Weg zum Schreibtisch, um mit der Dokumentation zu beginnen. Da entdeckte sie den Angeklagten an ihrem privaten Tablet. Er soll durch ihre Galerie gestöbert und ihre Hochzeitsfotos angesehen haben. Das sei ein Eingriff in ihre Privatsphäre gewesen, sagt die 27–Jährige vor Gericht aus.

Trotzdem entwickelte sich zunächst ein übliches Gespräch zwischen Kollegen. Beide sagen aus, dass sie sich in der Nacht zuvor das erste Mal gesehen haben. Er wurde zu einer Leichenschau gerufen, zu einem Gespräch sei es nicht gekommen. In der Nacht darauf wurde das unverfängliche Gespräch allerdings schnell zu einer intimen Befragung. So empfand es die Krankenpflegerin. Der Polizei soll sie später gesagt haben, der Arzt habe sie nach ihren sexuellen Vorlieben befragt. Vor Gericht konnte sie die Fragen nicht mehr wiedergeben. „Es waren vier Stunden, in denen für mich sehr viel passiert ist.“

„Für mich war es kein Flirten.“

Was sie betont: „Für mich war es kein Flirten.“ Er habe häufig ihren Stuhl zu sich hergezogen, was sie dazu veranlasst haben soll, sich immer wieder neue Aufgaben zu suchen, bei denen sie weg vom Schreibtisch kam. Doch das soll den Angeklagten nicht aufgehalten haben. Er sei ihr bis in die Patientenzimmer gefolgt.

Dann eskalierte die Situation weiter. Als die Krankenpflegerin an einem leeren Zimmer vorbeikommt, schaut sie hinein. „Manchmal schleichen sich Obdachlose in Kliniken und leere Zimmer.“ Der Angeklagte soll die Gelegenheit genutzt, die Türe hinter sich geschlossen, sie gegen eine Wand gedrückt haben und versucht haben, sie zu küssen. Immer wieder will sie gesagt haben, er soll sie in Ruhe lassen. „Ich wollte aus dem dunklen Zimmer raus.“

Warum sie niemanden angerufen hatte, fragt sie der Anwalt des Angeklagten, Mirko Metzler. „Ich hatte Angst, er würde mir das Telefon wegnehmen.“ Da sie recht neu in dem Klinikum war, wusste sie nicht, wen sie kontaktieren sollte, hätte erst im internen Telefonbuch nachsuchen müssen. Die Station durfte sie nicht verlassen, weil sie allein für zehn Patienten zuständig war.

„Irgendwann wollte ich mich in der Toilette einsperren.“ Doch auch dorthin habe er sie verfolgt und sie gebeten, mit ihm in die Toilette zu kommen. Sie verneinte und ging, woraufhin er bei offener Tür uriniert haben soll. Als er fertig war, soll er schnell wieder bei ihr gewesen sein, ihre Hand genommen und gegen seinen Intimbereich gedrückt haben. Sie habe immer wieder seine Hand weggeschlagen.

Von hinten soll er ihr an den Busen gefasst haben

Wieder suchte sich die Krankenpflegerin eine Aufgabe, um von ihrem Peiniger wegzukommen. Als sie Infusionen hergerichtet hat, soll der Arzt ihr von hinten an die Brüste gefasst haben. Von 1 bis 5 Uhr soll der Arzt sie belästigt haben, dann ging er, und sie schrieb einem Kollegen, weil sie befürchtete, er würde wiederkommen und ihr in der Umkleide oder zu Hause auflauern. Dort angekommen, habe sie ihren Namen vom Zimmer entfernt, damit er sie nicht finden könne.

Einen Anruf und eine Nachricht von einer unbekannten Nummer erhielt sie dennoch. „Ich habe ihm nie meine Nummer gegeben.“ Die soll er über die Dienstpläne selbst herausgefunden haben. Die Krankenpflegerin informierte ihre Stationsleiterin, die die Polizei informierte, weswegen sich der Arzt am Mittwoch vor dem Albstädter Gericht wiederfindet. Seine Schilderungen malen ein anderes Bild. Beide hätten einvernehmlich miteinander geflirtet. Er geht sogar noch weiter, die Avancen gingen von der 27–Jährigen aus. „Wir empfanden es als komfortabel, miteinander über intime Sachen zu sprechen.“ Seine Fragen habe sie durch ihre Antworten in eine intime Richtung gelenkt.

„Niemand hat jemanden gezwungen.“ Er soll ihr gar gesagt haben, sie müsse nichts machen, was sie nicht möchte. Als verheirateter Mann hätte er es nie zum Sex kommen lassen. Ihre Brüste habe er angefasst, gibt er zu. Sie habe über Nackenschmerzen geklagt und gefragt, ob er etwas tun könnte. Auf seine Aussage, das könnte an der Schwerkraft liegen, soll sie auf ihre Brüste zu sprechen gekommen sein, und nachdem er sie angefasst hatte, soll sie gefragt haben: „Findest du sie zu schwer?“ Auch die Hand an seinem Geschlechtsteil soll von ihr ausgegangen sein, er habe sie weggedrückt.

Außerdem wurde er zwischendurch zu einem Patienten gerufen, berichtet der Angeklagte. Zuvor soll sie ihn gebeten haben, wiederzukommen. Sie habe ihm zudem zum Abschied ihre Nummer gegeben und bereitwillig erzählt, wo sie wohnt. „Es war alles einvernehmlich.“ Der verheiratete Mann hätte die Flirt–Versuche nur erwidert, um seine Grenze auszuloten. Ließ sich darauf ein, hätte es aber nicht zum Sex kommen lassen.

Info Nach den Anschuldigungen wurde der Arzt aus der Klinik entlassen. Am 16. November wird die Verhandlung fortgeführt.