Bezahlkarte im Zollernalbkreis: Neue Asylbewerber erhalten kein Bargeld mehr

Neue Asylbewerber erhalten ab April kein Bargeld mehr im Zollernalbkreis, sondern eine Bezahlkarte (Symbolfoto).
Patrick Pleul/dpaDie Kreisverwaltung will die bundesweite Lösung nicht abwarten und „eigene Wege gehen“. Der Zollernalbkreis führt schon ab April eine eigene Bezahlkarte für Asylbewerber ein. Sie werden kein Bargeld mehr erhalten. Die ersten 200 Karten seien bestellt, erklärte Dezernent Karl Wolf auf Anfrage des CDU–Fraktionsvorsitzenden Frank Schroft in der Kreistagssitzung: „Start ist am 1. April.“ Dabei kooperiere die Kreisverwaltung mit der Publk GmbH aus Bersenbrück (Niedersachsen).
Zunächst werde man die Karten an neue Asylbewerber ausgeben, schrittweise dann auch an alle anderen Leistungsempfänger. Der Wechsel auf eine bundeseinheitliche Lösung, sollte sie kommen, sei, so Wolf, „unproblematisch“. Der Verwaltungsaufwand sei „nur vorgelagert“ worden, es entstünde kein Mehraufwand. Sozialdezernent Georg Link präzisierte, dass die Karten auf Baden–Württemberg begrenzt seien, und dass damit „keine Pornografie und keine Glücksspiele bezahlt werden können“.
Kein Glücksspiel möglich
Auf die Frage von SPD–Kreisrätin Angela Godawa, ob mit der Karte auch im Sozialkaufhaus, in der Apotheke oder im Tafelladen bezahlt werden könne, erklärte der Sozialdezernent, dass damit überall bezahlt werden könne, wo Visa–Karten akzeptiert werden. Alle anderen Einkäufe müssten über Bargeldabhebungen getätigt werden.
Von Ende März an erhalten zunächst alle im Zollernalbkreis neu zugewiesenen Asylbewerber die Bezahlkarte — je Bedarfsgemeinschaft (Familien, Paare) ein Exemplar. Wie die Kreisverwaltung am Dienstag informiert, erhalten zudem jene Asylbewerber, die noch kein Girokonto haben, eine Bezahlkarte. Darauf gebucht werden monatlich die zustehenden Beträge. „Schritt für Schritt ist die Ausweitung auf alle schon im Kreis untergebrachten Empfänger von Asylbewerberleistungen — derzeit rund 820 Menschen — vorgesehen.“
Bargeldabhebung wird beschränkt: auf 150 Euro pro Person und Monat; für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft 100 Euro zusätzlich. Die Bezahlkarte kann nicht verwendet werden für Online–Branchen wie Geldtransfers, Glücksspiel, Aktien– und Kryptohandel sowie Datingportale. Bei Missbrauchsverdacht bestünden Kontrollmöglichkeiten. Nicht ausgegeben wird die Karte an Ukrainerinnen und Ukrainer. Sie erhalten Bürgergeld. Die Tafelläden im Kreis wollen sich so schnell wie möglich auf die Bezahlkarte einstellen und technisch aufrüsten.
Diese Sätze werden ausgezahlt
Die Bezahlkarte wird an Geflüchtete ausgegeben, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Für Asylbewerber gelten in Deutschland seit 1. Januar 2024 die folgenden Bedarfssätze — davon bestritten werden muss alles außer den Kosten für die Unterkunft:
Bedarfsstufe 1 (Alleinstehende oder Alleinerziehende): 256 Euro (notwendiger Bedarf) + 204 Euro (persönlicher Bedarf) = 460 Euro gesamt
Bedarfsstufe 2 (Paare in einer Wohnung/Unterbringung in Sammelunterkunft): 229 Euro + 184 Euro = 413 Euro
Bedarfsstufe 3 (Erwachsene in einer stationären Einrichtung; Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben): 204 Euro + 164 Euro = 368 Euro
Bedarfsstufe 4 (Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren): 269 Euro + 139 Euro = 408 Euro
Bedarfsstufe 5 (Kinder zwischen 6 und 13 Jahren): 204 Euro + 137 Euro = 341 Euro
Bedarfsstufe 6 (Kinder bis 5 Jahre): 180 Euro + 132 Euro = 312 Euro
