Zivilverhandlung
: Klage von X-User gegen Kiesewetter abgewiesen

Ein X-Nutzer klagt gegen eine Unterlassungsforderung von Kiesewetter. Ein abfälliger Kommentar zu einem Ukraine-Post des CDU-Politikers hatte zum Streit geführt. Das Gerichtsurteil überrascht nicht.
Von
dpa
Ellwangen
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Das Gebäude des Landgerichts Ellwangen. (zu dpa: «Klage von X-User gegen Kiesewetter abgewiesen»)

Bernd Weißbrod/dpa
  • Landgericht Ellwangen weist Klage eines X-Nutzers gegen Roderich Kiesewetter ab.
  • Nutzer wollte Unterlassungsforderung des CDU-Politikers anfechten und Anwaltskosten zurückfordern.
  • Auslöser: abfälliger Kommentar zu Kiesewetters Ukraine-Post („Du hättest bestimmt im 3. Reich Karriere gemacht“).
  • Kläger erschien zum Prozessauftakt nicht, Versäumnisurteil erging zugunsten Kiesewetters.
  • Kläger kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Das Landgericht Ellwangen hat eine Zivil-Klage gegen den CDU-Bundestagsabgeordneten Roderich Kiesewetter abgewiesen. Das teilte ein Gerichtssprecher mit. Ein Nutzer der Plattform X wollte sich gegen eine anwaltliche Unterlassungsaufforderung des Politikers wehren, hat aber beim Prozessauftakt keinen entsprechenden Antrag gestellt. Deshalb sei das vom Beklagten beantragte Versäumnisurteil ergangen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Auslöser des Rechtsstreits war ein abfälliger Kommentar des Users zu einem Ukraine-Post von Kiesewetter auf X. Konkret ging es um einen Post aus dem September 2023. Damals hatte Kiesewetter sich auf X für weitere Unterstützungslieferungen an die Ukraine ausgesprochen. Ein Nutzer reagierte unter anderem mit den Worten: „Du hättest bestimmt im 3. Reich Karriere gemacht“. Daraufhin forderte der Politiker ihn per Anwalt auf, den Post zu löschen, eine Unterlassungserklärung abzugeben und Anwaltskosten zu zahlen.

Der Nutzer wollte feststellen lassen, dass kein Anspruch auf Unterlassung besteht. Außerdem forderte er die bereits gezahlten Anwaltskosten zurück. Vor der Kammer war der Kläger zum Auftakt am vergangenen Freitag trotz Anordnung nicht erschienen. Die jeweiligen Anwälte waren online zugeschaltet. Der Kläger hat ab Zustellung zwei Wochen Zeit Einspruch gegen das Versäumnisurteil einzureichen.

Im Landgericht stehen die Richter (l-r) Johannes Wex, Christian Liefke und Florian Klei bei einer Remote-Verhandlung in Abwesenheit der Prozessparteien an der Richterbank. Ein X-User hatte gegen den CDU-Bundestagsabgeordneten Roderich Kiesewetter geklagt.

Stefan Puchner/dpa

Roderich Kiesewetter (CDU), stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums spricht vor Beginn der öffentlichen Anhörung im Bundestag mit den Medienvertretern. Kiesewetter gilt als versierter Außenpolitiker.

Monika Skolimowska/dpa