Wegen zu scharfer Salsa
: Schwabe verklagt Fast-Food-Kette in den USA

Ein Tourist aus dem Kreis Biberach erregt internationale Aufmerksamkeit, nachdem er in den Vereinigten Staaten mehrere Klagen in Millionenhöhe erhoben hat.
Von
Fiona Peter
Biberach
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Pollo Pibil Tacos: HANDOUT - Pollo Pibil Tacos nennt Andres Besson die Hühnchen-Tacos in seiner Taqueria «Los Carnales».     (zu dpa: «Taco-Time! Wenn es in der Tortilla bunt wird») Foto: Andres Besson/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++

Salsa zu scharf? Laut Gerichtsurteil ist das kein Grund für Schmerzensgeld.

Andres Besson/dpa-tmn/dpa
  • Schwabe klagte in den USA gegen Restaurant, Walmart und NYPD – teils Millionenforderungen.
  • Vorwurf: zu scharfe Salsa bei „Los Tacos No. 1“ in New York; 100.000 Dollar verlangt.
  • Gericht: Salsa ist oft scharf; keine Warnpflicht ohne „abnorme“ Schärfe – Klage abgewiesen.
  • Walmart: WLAN nur mit US-Nummer; Mann sah Diskriminierung – Klage abgewiesen.
  • Gegen NYPD fordert er zehn Millionen US-Dollar; Verfahren läuft noch.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Ein Tourist aus Schwaben macht zurzeit Negativschlagzeilen im Ausland. Der Mann hatte im Anschluss an eine Reise in die Vereinigten Staaten bizarre Klagen gegen ein mexikanisches Restaurant, den Einzelhandels-Giganten Walmart und die Polizeibehörde von New York City eingereicht – zwei davon in Millionenhöhe.

In englischsprachigen Medien ernteten die Klagebemühungen amüsierte und spöttische Reaktionen. Unter anderem bezeichnete die US-amerikanische Boulevardzeitung New York Post den Schwaben als „Dummkopf“, das britische Boulevardblatt Daily Mail betitelte ihn auch als „pingeligsten Touristen der Welt“. Mehreren Medienberichten zufolge kommt der Mann aus dem Landkreis Biberach.

Verletzungen durch zu scharfe Salsa?

Für Belustigung sorgte offenbar vor allem die Klage des Mannes gegen das Fast-Food-Restaurant „Los Tacos No. 1“, dem er das Servieren von zu scharfer Salsa unterstellte. Wie sich Unterlagen des Bundesgerichts von Manhattan entnehmen lässt, hatte der Mann das Restaurant während seiner US-Reise im August 2024 besucht. Laut eigener Angabe hatte er noch nie zuvor Tacos gegessen und wollte sie in dem beliebten Etablissement am Times Square in New York erstmals kosten.

Obwohl er angeblich einen empfindlichen Magen hat, bestellte er sich vor Ort drei Tacos, die er an der Selbstbedienungs-Bar mit großen Portionen verschiedener Salsa-Soßen kombinierte.

Hinterher behauptete der Mann, bereits nach einem einzigen Bissen des dritten Tacos mit grüner Salsa – von „Los Tacos No. 1“ als mittelscharf gekennzeichnet – „schwere“ körperliche Symptome verspürt zu haben. Demnach soll seine Zunge gebrannt und sein Mund geschmerzt haben, sein Gesicht sei rot angelaufen und sein Puls stark angestiegen. Tagelang soll er mit Beschwerden gekämpft haben.

100.000 Dollar gefordert

Der Mann räumte ein, sich im Vorfeld nicht nach dem Schärfegrad der Salsa erkundigt oder zumindest an ihr gerochen zu haben. Auch informierte er das Restaurant laut Gerichtsunterlagen nicht über seine angeblichen Symptome und nahm weder im Zuge seiner Reise noch nach seiner Heimkehr ärztliche Hilfe in Anspruch.

Dennoch warf er dem Restaurant vor, ihn nicht vor der Schärfe der Salsa gewarnt zu haben, und forderte eine Entschädigung von 100.000 Dollar.

Richter argumentiert: Salsa ist häufig scharf

Das Restaurant „Los Tacos No. 1“ erklärte, dass sich zuvor noch nie jemand über den Schärfegrad der Salsa-Sorten beschwert habe. Auch der Richter hielt von der Klage nicht viel: Mexikanisches Essen sei häufig scharf. Im Falle von Salsa sei die Schärfe oftmals sogar das Wesentliche.

Weiter erklärt der Richter, solange es keine Beweise dafür gebe, dass das Restaurant „abnormal“ scharfe Salsa serviere, sei „Los Tacos No 1.“ nicht in der Pflicht, Konsumenten vor den Risiken zu warnen, die mit dem Konsum von Salsa einhergehen. Die Klage wurde Mitte Februar abgewiesen.

Mann aus Schwaben klagte auf weitere 20 Millionen US-Dollar

Der Tourist forderte allerdings auch zehn Millionen US-Dollar von der Supermarktkette Walmart. Wie in Gerichtsunterlagen dokumentiert ist, wollte er sich in einer Filiale in New Jersey mit dem Kunden-WLAN verbinden – ohne Erfolg, da für die Anmeldung eine US-amerikanische Telefonnummer erforderlich war. Er warf dem Unternehmen daraufhin eine Diskriminierung aufgrund seiner Herkunft vor. Auch diese Klage wurde abgewiesen.

Von der New Yorker Polizeibehörde (NYPD) fordert der Deutsche ebenfalls zehn Millionen US-Dollar. Er wirft ihr vor, sie habe ihn aufgrund seiner ausländischen Telefonnummer nicht zurückrufen können, nachdem er ein Verbrechen gemeldet habe. Das Verfahren dauert bislang an.