Vermisste Jasmin M.
: 21-Jährige ist seit Februar verschwunden – jetzt wurde ihr Ex-Freund angeklagt

Ist Jasmin M. einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen? Die Staatsanwaltschaft geht davon aus – doch ob es zu einem Gerichtsverfahren kommt, ist noch nicht entschieden.
Von
Daniel Wydra mit lsw
Konstanz
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Jasmin M. aus Eigeltingen-Heudorf (Landkreis Konstanz) ist seit dem 19.2.23 vermisst. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie nicht mehr lebt.

Collage: Polizeipräsidium Konstanz, David Pichler/dpa

Schon seit mehr als fünf Monaten gibt es kein Lebenszeichen mehr von Jasmin M. Die 21-Jährige aus Eigeltingen-Heudorf (Landkreis Konstanz) gilt seit dem 19.2.2023 als vermisst. Ihr 42 Jahre alter mutmaßlicher Ex-Freund wurde kurz darauf in Untersuchungshaft genommen – und schweigt seitdem zu den Vorwürfen. Doch inzwischen verdichten sich die Anzeichen, dass Jasmin M. nicht mehr lebt.

Denn vor einigen Tagen hat die Staatsanwaltschaft Konstanz Anklage gegen den 42-Jährigen erhoben. Dem Mann wird Nachstellen mit Todesfolge, ein Verstoß gegen das Waffengesetz und Körperverletzung vorgeworfen, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Andreas Mathy am Donnerstag (27.7.) auf Anfrage mitteilt.

Mehrere Suchen nach Jasmin M. blieben erfolglos

Die Ermittler gehen von einem Gewaltverbrechen aus. Die Leiche der 21-Jährigen wurde trotz mehrerer Suchaktionen bisher nicht gefunden. Beamte hatten in Radolfzell am Bodensee ihr Auto gefunden. Weitere Suchaktionen in Waldstücken und Gebieten in Eigeltingen-Heudorf und Waldshut-Tiengen sowie am Hochrhein und im Bodensee waren erfolglos geblieben. Aktuell gebe es keine weiteren Ansätze für Suchaktionen, so die Staatsanwaltschaft.

Warum sich die Staatsanwaltschaft Konstanz entschieden hat, den Beschuldigten anzuklagen, wollte Sprecher Andreas Mathy „aus Gründen der Beweissicherung“ nicht sagen. Es könne das Verfahren beeinflussen, wenn Details öffentlich werden. Trotzdem sehe die Staatsanwaltschaft einen „hinreichenden Tatverdacht“ gegen den mutmaßlichen Ex-Freund der Vermissten.

Gericht muss über Anklage entscheiden

Dass er unter anderem wegen Nachstellens mit Todesfolge angeklagt wurde, deutet laut Mathy nicht zwingend darauf hin, dass Jasmin M. selbst etwas mit ihrem Verschwinden oder ihrem möglichen Tod zu tun hat. Vielmehr sei es naheliegend, ihren mutmaßlichen Ex-Freund wegen dieses Verbrechens anzuklagen, weil bisher weder ein Lebenszeichen noch eine Leiche der jungen Frau gefunden wurde.

Nun muss das Landgericht Konstanz entscheiden, ob es die Anklage zulässt – dann käme es zu einem Verfahren. „Dem Beschuldigten wurde die Anklage schon vor einigen Tagen zugestellt, damit er es nicht aus den Medien erfährt“, sagt Mathy. Die Staatsanwaltschaft sei überzeugt, dass der Verdacht gegen den 42-Jährigen für ein Gerichtsverfahren ausreicht, auch wenn Jasmin M. bis dahin verschwunden bleiben sollte.

Kommt kein Gerichtsverfahren zustande, muss das Gericht im August entscheiden, ob der Beschuldigte in Untersuchungshaft bleibt. Nach sechs Monaten ist eine solche Prüfung vorgeschrieben.

Polizei bittet Bevölkerung um Hinweise zu Jasmin M.

Die Polizei bittet die Bevölkerung um Hilfe bei der Suche nach Jasmin: Wer hat in der Zeit von Samstag (18.02.2023) bis Freitag (24.02.2023) im süddeutschen Raum oder in den Grenzgebieten zur Schweiz und Österreich Beobachtungen gemacht? Wer kann im Zusammenhang mit dem Verschwinden von Jasmin M. allgemein Hinweise oder speziell zu folgenden Fragen und Gegenständen Angaben machen:

Wer hat Jasmin M. im oben genannten Zeitraum wo, wann und mit wem gesehen?

Sind Ihnen folgende Fahrzeuge/Gegenstände in diesem Zusammenhang aufgefallen:

Orangener Volkswagen Bus/Van T4

Weißer FIAT Ducato Kastenwagen mit Werbeaufschrift

Schwarzer Toyota Corolla

Steppdecke mit gesteppter (Rosa) und samtiger Seite (Weinrot)

Hinweise nimmt die Kriminalpolizeidirektion Rottweil telefonisch unter 0741 477 8000 oder online über das Hinweisportal entgegen.