SWP+SWP+„Tunnelstreit“ vor Gericht
: AfD fühlt sich benachteiligt und klagt gegen Landtagspräsidentin

Ein Tunnel zum Stuttgarter Landtag sorgt für Streit: Die AfD-Fraktion klagt gegen den eingeschränkten Zugang und sieht ihr Recht auf freie Mandatsausübung verletzt.
Von
Theo Westermann
Stuttgart
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Verhandlung um Nutzung des Stuttgarter Landtagstunnels: 10.11.2025, Baden-Württemberg, Stuttgart: Anton Baron (r, AfD), Fraktionsvorsitzender der AfD im Landtag von Baden-Württemberg, spricht zu Beginn der mündlichen Verhandlung im Streit um die Nutzung des Landtagstunnels im Gerichtssaal mit Meike Hammer (l), der Fraktionsgeschäftsführerin der AfD Baden-Württemberg. Die AfD-Landtagsfraktion will den unterirdischen Gang vom Landtag zum Haus der Abgeordneten wieder nutzen dürfen. Das Landtagspräsidium hatte im Juni 2023 die Sicherheitsregeln im ganzen Haus für Abgeordnete, Fraktionsmitarbeiter und die Verwaltung verschärft. Hintergrund war Ärger um einen AfD-Politiker, in dessen Büro ein Jagdmesser und Munition gefunden worden war. Foto: Bernd Weißbrod/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Tunnelstreit vor Gericht: Anton Baron, Fraktionschef der AfD im Landtag, spricht vor Beginn der Verhandlung am Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg mit der AfD-Fraktionsgeschäftsführerin Meike Hammer.

Bernd Weißbrod/dpa