
„Tunnelstreit“ vor Gericht: AfD fühlt sich benachteiligt und klagt gegen Landtagspräsidentin
Ein Tunnel zum Stuttgarter Landtag sorgt für Streit: Die AfD-Fraktion klagt gegen den eingeschränkten Zugang und sieht ihr Recht auf freie Mandatsausübung verletzt.

Tunnelstreit vor Gericht: Anton Baron, Fraktionschef der AfD im Landtag, spricht vor Beginn der Verhandlung am Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg mit der AfD-Fraktionsgeschäftsführerin Meike Hammer.
Bernd Weißbrod/dpa