True-Crime Podcast „Akte Südwest“: Folge 39: Der Mord an Ece in Illerkirchberg – Der Prozess

Das Landgericht Ulm hat den Mörder der 14-jährigen Ece verurteilt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Volkmar KönnekeDer Mann sei aus dem Haus gekommen und auf sie und ihre Freundin zugegangen, erzählt die 13-Jährige. Er habe „höflich und normal“ Hallo gesagt. Dann habe sie etwas gespürt. „Ich konnte nicht mal mehr Hallo zurücksagen.“ Es sind die Schilderungen des Mädchens, das im vergangenen Dezember in der Gemeinde Illerkirchberg (Alb-Donau-Kreis) den Messerangriff eines Mannes überlebt hat. Die 14-jährige Ece kam bei der Attacke ums Leben.
Vor dem Prozess hatte der Vorsitzende Richter mit dem überlebenden Opfer gesprochen, um dem Mädchen eine Aussage vor Gericht zu ersparen – stattdessen wurde die Aussage auf Video aufgezeichnet. Was das Mädchen darin erzählte, habe sich mit den Ausführungen der Staatsanwaltschaft gedeckt, sagt Regionalredakteurin Julia Horn, die ausführlich über den Prozess berichtet hat. In der neuen Episode des Podcasts „Akte Südwest“ spricht Reporter Moritz Clauß mit ihr über die Verhandlung.
Hier gibt es die 39. Folge von Akte Südwest
Vor dem Landgericht Ulm wurde diesen Juni ein 27-Jähriger aus Eritrea angeklagt – die Anklage lautete auf Mord, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung. „Es herrschte eine traurige, bedrückte Stimmung“, erzählt Julia Horn mit Blick auf die Verhandlungstage. Man habe gemerkt, dass die Anwesenden – vom Richter bis zu den Menschen im Zuschauerbereich – stark mitfühlten.
In der Podcast-Folge geht es auch um die Frage, warum der Eritreer die beiden Mädchen mit dem Messer angegriffen hat. „Diese Frage kann ich nicht beantworten“, sagte der psychiatrische Gutachter Dr. Peter Winckler im Prozess. Er hatte im Vorfeld zweimal mit dem Täter gesprochen und erklärte vor Gericht, er halte den Mann für schuldfähig. Eine plausible und abschließende Antwort auf die Frage nach dem Motiv lieferte auch der Angeklagte selbst nicht.
Wie genau es in dem Fall weitergeht, ist derzeit offen. Das Landgericht Ulm hat den Täter im Juli verurteilt. Er muss für mindestens 15 Jahre ins Gefängnis und wird voraussichtlich auch danach nicht freikommen, weil das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt hat. Die Verteidigerin des Mannes hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Nicht, um ihm eine Haftstrafe zu ersparen, sondern um ihm eine möglichst frühe Abschiebung nach Eritrea zu ermöglichen.
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