Tödlicher Parkplatzstreit: 12-Jährigen überfahren – Prozess um Auto-Attacke in Niedernhall beginnt

Der zur Tatzeit 18-jährige Angeklagte soll im September 2025 auf dem Parkplatz eines Supermarktes in Niedernhall mit seinem Auto einen 12-jährigen Jungen, der mit dem Fahrrad vorausfuhr, zielgerichtet angefahren haben. Die Anklage geht von Mord aus niedrigen Beweggründen aus.
Bernd Weißbrod/dpa- Prozess um tödliche Auto-Attacke in Niedernhall vor dem Landgericht Heilbronn gestartet.
- Tat am 11. September vergangenen Jahres auf Supermarkt-Parkplatz in Niedernhall.
- Angeklagt: zur Tatzeit 18-Jähriger; Opfer: 12-Jähriger auf dem Fahrrad, starb vor Ort.
- Anklage: Mord aus niedrigen Beweggründen, „von Rache getrieben“ nach Streit und Beleidigungen.
- Mutter verfolgt Auftakt unter Tränen; Angeklagter äußert sich teils unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Ein 12-Jähriger wird auf einem Supermarkt-Parkplatz angefahren und stirbt. Jetzt wirft die Staatsanwaltschaft einem 18-Jährigen vor, einen Mord aus Rache begangen zu haben.
Der 18-Jährige habe den sechs Jahre jüngeren Jungen nach einem Streit und nach Beleidigungen mit seinem Auto verfolgt und angefahren, weil er sich zutiefst gekränkt gefühlt habe, hieß es zur Anklageverlesung vor dem Landgericht Heilbronn. Die Mutter des getöteten Kindes verfolgte den Prozessauftakt im Gerichtssaal unter Tränen.
„Mittel zur Machtdemonstration“
Der Fall geschah am 11. September vergangenen Jahres in Niedernhall nordöstlich von Heilbronn. Im Streit habe das Kind unter anderem damit gedroht, das Auto des 18-Jährigen zu zerkratzen, sagte die Staatsanwältin vor der Jugendkammer des Landgerichts. Der 18-Jährige sei „von Rache getrieben“ worden und habe beschlossen, den 12-Jährigen „als Mittel zur Machtdemonstration massiv abzustrafen“.
Der angeklagte junge Mann soll den Jungen verfolgt und überfahren haben. Das Kind war mit dem Fahrrad unterwegs und starb noch vor Ort; sein ein Jahr älterer Freund und Begleiter konnte sich vor dem Auto in Sicherheit bringen und blieb unverletzt.
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit äußerte sich der Angeklagte später zu seinem Lebenslauf. Über seinen Anwalt will er zudem eine Stellungnahme abgeben. Unklar war zunächst, ob auch für diesen Teil der Verhandlung die Türen geschlossen bleiben.
