Todesfahrt in Mannheim
: Amokfahrt an Rosenmontag – Anklage wegen Mordes erhoben

An Rosenmontag rast ein 40-Jähriger durch die Mannheimer Fußgängerzone und steuert gezielt auf Passanten zu. Zwei Menschen sterben. Die Anklage sieht kein politisches Motiv – trotz Verbindungen in die rechtsextreme Szene.
Von
dpa
Mannheim
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Auto fährt in Menschenmenge in Mannheim: ARCHIV - 03.03.2025, Baden-Württemberg, Mannheim: Ein beschädigtes Fahrzeug steht an einer Zufahrt zur Rheinbrücke. Nach einem Vorfall mit einem Auto in der Mannheimer Innenstadt mit mindestens zwei Toten und mehreren Verletzten ist der mutmaßliche Fahrer nach Polizeiangaben festgenommen worden. Nach Polizeiangaben war ein Fahrzeug in eine Menschenmenge gefahren. (zu dpa: «Anklage erhoben nach Todesfahrt in Mannheim mit zwei Toten») Foto: Boris Roessler/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Mannheim: Ein beschädigtes Fahrzeug steht an einer Zufahrt zur Rheinbrücke. Der mutmaßliche Amokfahrer von Mannheim soll sich bald vor Gericht verantworten.

Boris Roessler/dpa
  • Ein Autofahrer raste an Rosenmontag mit bis zu 80 km/h durch Mannheims Fußgängerzone.
  • Zwei Menschen starben, 14 wurden verletzt; der Täter wurde festgenommen.
  • Laut Staatsanwaltschaft gibt es kein politisches Motiv, jedoch psychische Erkrankungen.
  • Er hatte Kontakte zu Reichsbürgern und besaß erlaubte Waffen, darunter eine Schreckschusswaffe.
  • Ein Taxifahrer stoppte die Fahrt, der Täter versuchte sich zu erschießen, überlebte aber.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Er rast durch die Innenstadt und die Einkaufsstraße „Planken“, steuert seinen Kleinwagen gezielt auf Menschenmengen – und flieht, bis ein Taxifahrer mit Wurzeln in Pakistan seine Irrfahrt stoppt. Eigentlich will der 40-Jährige sich von der Polizei erschießen lassen. Doch nun soll er sich vor Gericht für die Amokfahrt verantworten.

Was trieb Alexander S. zu der Tat, bei der zwei Menschen getötet und 14 verletzt wurden? Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat nun Anklage wegen Mordes und versuchten Mordes gegen den 40-Jährigen aus Ludwigshafen erhoben, sieht aber keine Hinweise auf ein politisches Motiv.

Psychische Erkrankung und Kontakte zu Reichsbürgern

Laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft hat sich der deutsche Tatverdächtige weiterhin nicht zu der Tat und den Hintergründen eingelassen. „Die weiteren Ermittlungen haben keine Hinweise auf ein politisches Motiv ergeben“, hieß es weiter. „Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass er seit vielen Jahren an einer psychischen Erkrankung leidet.“ Es sei daher nicht auszuschließen, dass er zum Zeitpunkt der Taten vermindert schuldfähig war.

Bei einer Sitzung des Innenausschusses des baden-württembergischen Landtags im März hatte Innenminister Thomas Strobl gesagt, Hinweise auf mögliche Kontakte des Täters ins rechtsextreme Milieu seien den Behörden bekannt und stünden im Fokus der Ermittlungen.

Man habe in sozialen Medien festgestellt, dass der Täter an großen Versammlungen von „Reichsbürgern“ teilgenommen habe, sagte damals der Präsident des Landeskriminalamts, Andreas Stenger. Auch habe man in sozialen Netzwerken Bilder gefunden, die den Täter am Schießstand mit Waffen zeigen.

Strobl sagte damals, es gebe nach dem Stand der Ermittlungen keine Anhaltspunkte dafür, dass ein extremistisches oder politisches Motiv für die Tat leitend gewesen sei. Er verwies ebenfalls auf eine psychische Erkrankung des Mannes.

Mit mindestens 80 km/h durch die Fußgängerzone

Laut Staatsanwaltschaft war der Mann am 3. März gegen 12.14 Uhr mit seinem Auto mit etwa 40 bis 50 Stundenkilometer Geschwindigkeit in die Fußgängerzone gefahren. Anschließend sei er gezielt auf mehrere Menschen zugefahren und habe diese mit seinem Auto erfasst. Er habe letztlich auf mindestens 80 Kilometer pro Stunde beschleunigt und weitere Menschen erfasst und verletzt. Zwei Verletzte starben noch in der Fußgängerzone.

Als der Mann sein Fahrzeug wendete, um zu flüchten, habe ihm ein Taxifahrer den Weg versperrt, hieß es in der Mitteilung. Der 40-Jährige habe daraufhin mit einer Schreckschusswaffe einen Schuss in die Luft abgefeuert, um den Taxifahrer einzuschüchtern. Anschließend sei er geflohen. Er habe sich mit der Schreckschusswaffe in den Mund geschossen, um sich selbst zu töten. Der Verdächtige wurde festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft.

Täter besaß auch Luftgewehr

Der Täter war Ermittlern zufolge im Besitz mehrerer Waffen. Neben der Schreckschusswaffe besaß er laut Innenminister Strobl ein Gasdruckgewehr, das bei einer Durchsuchung sichergestellt wurde. Der Mann habe aber waffenrechtliche Erlaubnisse gehabt. Zum Führen der Waffen sei ein sogenannter Kleiner Waffenschein erforderlich.

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