Tierschutz: Warum zu viel Licht schadet

Auch wenn angestrahlte Gebäude wie der Königsbau am Schlossplatz in Stuttgart während der langen Einkaufsnacht faszinierend sein können, schadet zu viel Licht der Tierwelt.
IMAGO/Arnulf Hettrich- Ab 1. April gilt in Baden-Württemberg: Fassaden dürfen ganztägig nicht mehr beleuchtet werden.
- Die Regel greift für öffentliche, gewerbliche und private Gebäude sowie Kirchen.
- BUND wirbt für das Verbot, da Kunstlicht Tieren schadet und Energie verschwendet.
- Betroffen sind u. a. Insekten, Fledermäuse, Igel und Singvögel – ihr Rhythmus wird gestört.
- Laut BUND fehlt es bisher an Kontrollen und Sanktionen zur landesweiten Vorgabe.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Ab dem 1. April gilt: Fassaden aller baulichen Anlagen dürfen ganztägig nicht mehr beleuchtet werden. Die Vorgabe im Naturschutzgesetz Baden-Württembergs gilt seit 2023 sowohl für Gebäude in öffentlicher Hand als auch für gewerbliche und private Gebäude sowie Kirchen. Der Naturschutzbund BUND ruft alle auf, das Verbot zu beachten und die sogenannte Lichtverschmutzung zu reduzieren – zu ihrem eigenen Vorteil. Brigitte Heinz, Leiterin Projekt Nachtretter beim BUND Baden-Württemberg: „Nachts unnötige Beleuchtung auszuschalten, hilft nicht nur vielen Tierarten wie Insekten, Fledermäusen oder Igeln. Man spart auch Energie und somit bares Geld. Auch wenn viele inzwischen energiesparende LED-Beleuchtung einsetzen, ist deren Energie trotzdem verschwendet, wo kein Licht nötig ist.“ Allerdings fehlt es bisher an Kontrolle und Sanktionen der landesweiten Vorgabe.
Nicht nur Singvögel betroffen
Nach Angaben der BUND-Verantwortlichen wirkt sich künstliches Licht vielfach negativ aus. Brigitte Heinz: „Nachtaktive Tiere, wie Fledermäuse oder Igel meiden hell beleuchtete Bereiche und verlieren so ohnehin knappen Lebensraum. Insekten wie Nachtfalter zieht das Licht dagegen an. Sie umfliegen es oft bis zur völligen Erschöpfung. Tagaktive Arten, wie etwa Singvögel, brauchen die Dunkelheit als Ruhephase. Den Tag-Nacht-Rhythmus, an den sich alles Leben auf diesem Planeten über Jahrmillionen angepasst hatte, hat der Mensch inzwischen gehörig durcheinandergebracht. Dabei ist der Rhythmus auch für unsere Gesundheit wichtig. Deshalb gilt Kunstlicht je nach Art und Ausmaß seit 2011 als schädliche Umwelteinwirkung.“
Brigitte Heinz hat deshalb vor einigen Jahren das BUND-Projekt „Die Nachtretter“ ins Leben gerufen. Inzwischen engagieren sich mit ihr viele BUND-Aktive dafür, die Lichtverschmutzung durch unnötige nächtliche Beleuchtungen zu reduzieren. Sie klären über die Gefahren auf, weisen auf unnötige Beleuchtung hin und geben Tipps, wie man es besser machen kann.
Seit der Verabschiedung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes im Juli 2020 gibt es in Baden-Württemberg Vorschriften zur Beleuchtung von Gebäuden der öffentlichen Hand. Im Februar 2023 hat das Land die Vorgaben des § 21 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) mit dem baden-württembergischen Klimagesetz noch einmal verschärft. Das Beleuchtungsverbot gilt nun für Fassaden aller baulichen Anlagen, nicht nur die der öffentlichen Hand.
