SWP+SWP+Kein Aprilscherz!
: Ab 1.4. dürfen öffentliche Gebäude nicht mehr beleuchtet werden

Ab Dienstag gilt ein Beleuchtungsverbot für öffentliche, private und gewerbliche Gebäude sowie Kirchen. Das soll auch das Artensterben stoppen.
Von
Petra Walheim
Stuttgart
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Falter flattern nachts um eine Straßenlaterne, Aufnahme von unten.

Falter flattern nachts um eine Straßenlaterne. Das Beleuchtungsverbot, das vom 1. April an gilt, soll das verhindern.

Brigitte Heinz