
Kein Aprilscherz!: Ab 1.4. dürfen öffentliche Gebäude nicht mehr beleuchtet werden
Ab Dienstag gilt ein Beleuchtungsverbot für öffentliche, private und gewerbliche Gebäude sowie Kirchen. Das soll auch das Artensterben stoppen.

Falter flattern nachts um eine Straßenlaterne. Das Beleuchtungsverbot, das vom 1. April an gilt, soll das verhindern.
Brigitte Heinz